PKV-Verband kritisiert VVG-Informationspflichtenverordnung

Die kurz vor Weihnachten verkündete und zum 1. Januar 2008 - jedenfalls in Teilen - in Kraft getretene VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) findet nicht nur Zustimmung. Während Versicherungsunternehmen und -vermittler die Regelungen zur Ausweisungspflicht der Abschlusskosten begrüßen dürften, hat sich der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) insbesondere zu den Regelungen für PKV-Verträge kritisch geäußert.

Hier müssen ab 1. Juli 2008 bei Neuabschlüssen die einkalkulierten Abschlusskosten in einem einheitlichen Eurobetrag ausgewiesen werden. Zusätzlich müssen auch einkalkulierte Verwaltungskosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit ausgewiesen werden. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, bezeichnete die Neuregelungen als Verfehlung des eigentlichen Intentionszwecks der Verordnung - nämlich der Schaffung von Transparenz für den Kunden. Vielmehr werde den Versicherten mit diesem für die PKV völlig ungeeigneten Vergleichsmaßstab eine Scheintransparenz vermittelt, die faktisch zu einer Fehlinformation führe.

Als Grund nannte er die Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsmodelle für den Vertrieb. Diese mache eine einheitliche und vergleichbare Ausweisung der Abschlusskosten nicht möglich. Wenn der Versicherer die Abschlusskosten für den Vertrag etwa über einen monatlichen Beitragszuschlag finanziert, scheitere die Angabe der Gesamtkosten für die Vermittlung bereits daran, dass die Laufzeit des Vertrages im Vorfeld nicht bekannt ist, so Leienbach. Werden die Abschlusskosten dagegen im Rahmen der sogenannten Zillmerung bereits mit den ersten Monatsbeiträgen verrechnet, bestehe diese Problematik hingegen nicht, erläuterte Leienbach weiter. Insoweit würde der Versicherte bei einem Vergleich der ausgewiesenen Abschlusskosten künftig regelrecht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Leienbach bedauerte, dass das für die VVG-InfoV zuständige Bundesjustizministerium den Vorschlag des PKV-Verbandes, die Abschlusskostenquote aus den von Wirtschaftsprüfern testierten Geschäftsberichten anzugeben, um dadurch ein Höchstmaß an Objektivität und Vergleichbarkeit zu erreichen, nicht aufgegriffen hat.

Auch die Ausweisungspflicht der einkalkulierten Verwaltungskosten kritisiert der PKV-Verband ausdrücklich. Da eine solche Pflicht - wie im Übrigen auch der der Ausweis der Abschlusskosten - nur für die PKV gelten wird, nicht aber für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), werde die PKV gegenüber der GKV im Wettbewerb erheblich benachteiligt, so Leienbach abschließend. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 02.01.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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