Gesundheitsfonds: Es bleibt beim Einführungstermin 1. Januar 2009
Nach Meldungen, mit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 könnten die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf bis zu 15,5 % steigen, waren in den vergangenen Tagen Kritik am Gesundheitsfonds und Forderungen nach einer Verschiebung der Einführung aufgekommen. Diesen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel nun eine klare Absage erteilt.
In der Sitzung des Bundeskabinetts am 9. Januar 2008 hat sie unmissverständlich klargestellt, dass der Gesundheitsfonds - wie mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geregelt - zum 1. Januar 2009 eingerichtet wird. Ob dies auch das endgültige Ende aller Diskussionen bedeutet, bleibt abzuwarten. Indes hat die FDP bereits angekündigt, den Gesundheitsfonds mittels eines Antrags im Deutschen Bundestag zu stoppen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Kernstück der Gesundheitsreform 2007: Ab 1. Januar 2008 fließen sowohl alle Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch die Bundesmittel für die GKV in diesen Fonds. Aus diesem Topf werden dann alle Versicherungsleistungen der GKV bezahlt. Dementsprechend wird zum 1. Januar 2009 auch ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Sofern Krankenkassen mit dem Einheitssatz nicht auskommen, dürfen sie einen Zusatzbeitrag in Höhe von max. 1 % des Bruttoeinkommens des Versicherten erheben. Der Arbeitgeber wird an diesem Zusatzbeitrag nicht beteiligt, er muss vielmehr vollständig vom Versicherten erbracht werden.
Der einheitliche Beitragssatz wird von der Bundesregierung erstmals zum 1. November 2008 per Rechtsverordnung festgelegt. Wie hoch er sein wird, lasse sich derzeit noch gar nicht seriös abschätzen, erklärte Regierungssprecher Thomas Steg am 9. Januar 2008 am Rande der Kabinettssitzung. Dies hänge unter anderem von den Ausgaben und den Einnahmen der GKV ab. Derzeit liegt der Durchschnittsbeitragssatz zur GKV bei 14,8 %.
Die Einführung des Gesundheitsfonds hat auch Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung (PKV): Die Einführung des einheitlichen Beitragssatzes für die GKV führt zu einer Veränderung der Wettbewerbssituation. Standen die PKV-Unternehmen bislang im Beitragsvergleich mit vielen unterschiedlichen Beitragssätzen der Krankenkassen im Wettbewerb, wird man sich künftig nur noch an einem festgelegten einheitlichen Beitragssatz orientieren müssen. Das bedeutet auch, dass der Rahmen, in dem ein Wettbewerb stattfindet kleiner wird: Die Krankenkassen konkurrieren sowohl untereinander als auch mit den PKV-Versicherern nur noch im Rahmen des unterschiedlich hohen Zusatzbeitrags. Die PKV-Unternehmen werden ihrerseits mit dem ebenfalls zum 1. Januar 2009 einzuführenden Basistarif in Wettbewerb mit dem einheitlichen Beitragssatz der GKV treten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 10.01.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

