Rürup Rente ( Basis Rente ) für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Rürup Rente: - Besonders lukrativ für Mediziner!

Für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ist als Altersvorsorge die Rürup Rente (auch Basis Rente) besonders interessant, denn beide Berufsgruppen haben einen Mitgliedsplatz im Versorgungswerk. Mit der Rürup Rente soll Ärzten, Zahnärzten und anderen Freiberuflern im Alter geholfen werden, die ständig erweiterte Versorgungslücke unter staatlicher Mithilfe schließen zu können.

Die Rürup Rente zählt in der Altervorsorge als erste Schicht des neu formulierten 3-Schichten-Modells. Bezüge der Versorgungswerke werden seit dem 1. Januar 2005 besteuert. So müssen Ärzte und Zahnärzte, die seit 2005 in ihren Ruhestand gehen, 50% der Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk steuerlich als Einkommen behandeln. Der Steueranteil steigt seit 2005 für die nächsten 35 Jahre zunächst um jährlich zwei Prozentpunkte, ab 2021 dann um jeweils einen Prozentpunkt. Im Jahr 2040 unterliegt damit die gesamte, aus dem Versorgungswerk bezogene Rente der Besteuerung.

Damit die hieraus entstehende Rentenlücke schließen zu können, hebt der Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Investitionen in die Altersvorsorge bis zu maximal 20.000 Euro an. Parallel zum jährlich angehobenen Grad der Besteuerung, erhöht der Staat schrittweise die Abzugsmöglichkeiten. So konnten die im Rahmen eines Höchstbeitrages geleisteten Beiträge im Jahr 2006 bereits mit insgesamt 62% inklusive steuerfreier Arbeitgeberanteile angegeben werden. Diese Absetzbarkeit steigt bis 2025 um jährlich zwei Prozentpunkte.

Wir zeigen Ihnen, wie ihre private steuerliche Situation vom Abschluss einer Rürup- bzw. Basisrente beeinflusst werden kann und inwieweit der Gesetzgeber Ihnen hierzu persönlich Unterstützungen zusichert.

Die Berater von insurance1.de legen Ihnen dar, welche Angebote im Bereich der Basis- bzw. Rürup Rente Ihnen welche Türen öffnen. So zeigen wir, welche deutsche oder Britische Policen „Kapitalschutz“ oder eine „Todesfallleistung“ bieten kann, welcher Versicherungsgeber die Anlagestruktur noch in der Laufzeit flexibel auf Ihre Lebenslage anpassen kann und inwieweit vorstellbare Jahreszuzahlungen im Vertrag geregelt werden können.

Allerdings stellt der Staat bestimmte Anforderungen an eine Basisrente:

  • Keine Kapitalauszahlung
  • Rentenzahlung auf Lebenszeit
  • Rentenauszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr
  • nicht beleihbare Versorgungsansprüche

Bei Hartz IV ist das Vertragswerk der Rürup Rente bzw. der Basisrente nicht verwertbar, demnach sind während der Erwerbsphase die geleisteten Anlagen im Fall des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht anrechenbar, also gesetzlich geschützt. Die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Altersvorsorge einer Basis- oder Rürup Rente steht somit auf festen Beinen!

Autor: insurance1 agency | 17.01.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup Rente

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