Allgefahrendeckung für Hausrat und Wohngebäude

Eine Versicherung für jeden Fall

Allgefahrenversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit gegenüber zu konventionellen Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Ein weitreichender Deckungsumfang schützt den Verbraucher auch vor nicht ausdrücklich definierten Gefahren. Das Kleingedruckte von herkömmlichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungsverträgen definieren im Allgemeinen ziemlich genau, wann welcher Versicherungsschutz besteht. Anders die Allgefahrenversicherungen. Sie bieten einen Versicherungsschutz generell bei jeder Gefahr, außer eben denjenigen, die im Vertrag namentlich ausgeschlossen wurden. Die Ausschlüsse beziehen sich häufig auf nicht kalkulierbare Risiken, wie etwa Kriegsereignisse oder Schäden durch Kernenergienutzung.

Eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung beachtet im Allgemeinen den Risikoschutz bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In der Wohnung befindliche Haushaltswerte sollten darüber hinaus gegen die Gefahren des Einbruchdiebstahls und den oft damit in Zusammenhang stehenden Vandalismus versichert werden. All dies sind genau definierte Gefahren. Wenn die Schadensursache abweicht, besteht keine 100%ige Garantie, dass der Versicherungsgeber den entstandenen Schaden ersetzt. Kunden einer Allgefahrenversicherung können sich hingegen entspannen. Denn sie trägt nicht nur die Kosten der vorgenannten Gefahren, sondern auch darüber hinaus. Etwa bei Diebstahl in den eigenen vier Wänden ohne den vorher erfolgten Einbruch oder bei Sturmschäden unterhalb von Windstärke 8. Zudem sind über die herkömmlichen Leitungswasserschäden wie Wasserrohrbruch auch Schäden resultierend aus Reinigungs- und Planschwasser mitversichert. Sogar bei Gefahren, die bisher noch unbekannt sind, übernimmt die Allgefahrenversicherung den Schutz für Wohngebäude und Hausrat. Somit ist der Deckungsumfang dieser Police wesentlich höher als jener von herkömmlichen Versicherungen. Zusätzliche Glasversicherungen sind damit ebenso unnötig wie etwa spezielle Zusatzpolicen für Musikinstrumente und Reisegepäck. Schließlich besteht mit der Allgefahrenversicherung unter Beachtung vereinbarter Entschädigungsgrenzen zugleich ein zusätzlicher Außenversicherungsschutz, der etwa bei Transportmittelunfällen greift. Ferner keine besonderen Entschädigungsgrenzen vereinbart wurden, werden die durch ein plötzliches Ereignis verlorenen, beschädigten oder komplett zerstörten Gegenstände bis zur Schadensersatzhöhe der ausgemachten Hausratversicherungssumme bzw. der Häuser zum lokal durchschnittlichen Neubauwert ersetzt.

Graffitibeseitigung eingeschlossen

Graffitischäden oder weitere absichtliche Beschädigungen durch fremde Unbefugte sind ebenso in die Police eingeschlossen wie auch die sonst auf herkömmlichen Wege nur über Sondertarife zusätzlich versicherbare Elementarrisiken wie Erdfall und Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Witterungsrückstau- oder niederschläge. Zudem sind Schäden resultierend aus Hochwasser und Überschwemmung zusätzlich versicherbar – ausgenommen sind hochgefährdete Gebiete.

Darüber hinaus versichert die Allgefahrenversicherung die Kosten, die direkt aus einem Schadenereignis resultieren, großzügig mit. Einige ausgewählte Versicherungen zahlen im Rahmen der angebotenen Allgefahren-Wohngebäudeversicherung nach einem Blitzschlag oder Sturm insgesamt bis zu 15.000 EUR zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen. Auch die finanziellen Belastungen durch leistungsbedingte Abbruch- und Aufräumarbeiten, die Entgiftung des Erdreiches sowie die anschließende Wiederbepflanzung von Gartenbereichen werden bei der Allgefahren-Wohngebäudeversicherung ausreichend bedacht.Der angebotene Versicherungsschutz wird abgerundet durch den zukünftig möglichen und frei wählbaren Einschluss eines Handwerkerservices in die Police. Im Leistungsfall kann dann der Versicherungsnehmer mithilfe seiner Versicherung auf den Service von Installateuren, Schädlingsbekämpfern und Schlüsseldiensten zurückgreifen.Entscheidet man sich für eine Allgefahrenversicherung, so akzeptiert man auch eine Selbstbeteiligung neben dem komfortablen und umfangreichen Versicherungsschutz. Geringere Schäden sind also auch bei der Allgefahrenversicherung selbst zu tragen – im Gegenzug dazu weiß der Versicherungsnehmer, dass er gegen die ungünstigsten Zufälle bestens gewappnet ist.

Autor: insurance1 agency | 18.01.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

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