Nachlassplanung
Steueroptimiert erben und vererben
Die Lebensversicherung besitzt einen Vorteil, der nur wenigen bekannt ist: Über sie kann Kapital zielgerichtet und steuersparend vererbt werden. Wenn Vermögen verschenkt oder vererbt, will das Finanzamt seine Anteile sichern: So kann die Erbschaftsteuer schlimmstenfalls 50% betragen. Aber handelt man frühzeitig, kann diese Abgabenlast seinen Erben erleichtert werden. So erweist sich die Lebensversicherung als besonders flexibles Werkzeug in der Nachlassplanung.
Mit der Lebensversicherung steuerbegünstigt vererben
Allein 2/3 aller eingezahlten Beiträge werden für die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer hinzugezogen – 1/3 ist somit steuerfrei. Überdies gehören Todesfallleistungen aus rechtlicher Sicht keinesfalls zum Nachlass. Dadurch können bei der Hinterlassenschaft lästige Pflichtteilzahlungen an die Verwandten umgangen werden. Über 200 Privatpersonen und Unternehmer nahmen die Einladung des eingetragenen Vereins Deutsches Forum für Erbrecht“ wahr. Der gemeinnützige e.V. will Erblassern nähere Informationen darüber geben, inwiefern sie Vermögen steueroptimiert und rechtsverbindlich übertragen können.
Nachlassplanung: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Des Weiteren wurde empfohlen die Nachlassplanung möglichst frühzeitig ins Auge zu nehmen. Denn wer bereits zu Lebzeiten einen Teil seines privaten Vermögens verschenkt, hat die Möglichkeit die Erbschaftsteuerfreibeträge bestmöglich auszuschöpfen – immerhin erneuern sich diese einmal innerhalb einer Dekade. Übrigens kann der Schenker sein Recht auf die Erlöse aus der Schenkung, wie etwa Zinseinnahmen, zurückbehalten.
Stehen Geschäftsanteile oder Immobilien zur Vererbung an, wird die Bildung einer Familiengesellschaft empfohlen. Diese lässt sich etwa derart einrichten, dass die in ihr aufgeführten Begünstigten in keinem Fall gegen eine Kapitalabfindung aus der Familiengesellschaft ausscheiden dürfen. Auf diese Weise besteht die Option, Notverkäufe etc. zu unterbinden. Somit kann der Gründer einer Familiengesellschaft die zukünftige Entwicklung seines Vermögens auch über die eigene Lebensdauer hinaus gestalten.
Autor: insurance1 agency | 11.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Kapitallebensversicherung, Private Altersvorsorge

