Wer sind die beteiligten Vertragsparteien einer Risikolebensversicherung?
Möglichkeiten und Hintergründe der Police wissen
Die Vertragsparteien der Risikolebensversicherung setzen sich aus vier Personen zusammen:
(I) Der Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer stellt den direkten Vertragspartner für den Versicherer dar. Vertraglich ist er somit Träger sämtlicher Pflichten und Rechte. Insbesondere betrifft dies die abgemachte Prämienentrichtung.
(II) Die versicherte Person:
Das Leben der versicherten Person ist dasjenige, das Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Dabei muss die versicherte Person nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein.
(III) Der/Die Bezugsberechtigte®:
Bezugsberechtigte Personen werden per Bezugsrecht fixiert. Diese Person erhält die in der Risikolebensversicherung abgemachte Versicherungssumme beim Todesfall der im Vertrag genannten versicherten Person. Sollte der/die Bezugsberechtigte® im Vertrag der Risikolebensversicherung nicht genannt sein bzw. waren versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, dann zählt versicherte Summe unter den Nachlass. Dass heißt, sie wird gemäß der Erbquote anteilig an die Erben verteilt. Um Zweifel über die bezugsberechtigte Person zu vermeiden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Name so konkret wie möglich im Vertragswerk genannt wird.
(IV) Der Versicherer:
Der Versicherer stellt den vertraglichen Partner des Versicherungsnehmers. Er repräsentiert zudem diejenige Versicherungsgesellschaft, die die vereinbarte Versicherungssumme auszahlt wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer stirbt.
FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung
Autor: insurance1 agency | 19.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

