Zu welchem Zeitpunkt lassen sich Risikolebensversicherungen kündigen?

Eine Kündigung fristgemäß einreichen

Genau wie bei anderen Versicherungen gelten auch bei Risikolebensversicherungen geregelte Kündigungsfristen. Im Normalfall wird diese Frist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres angesetzt. So besteht dann oftmals eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Sind im Vertrag Ratenzahlungen vereinbart worden, kann häufig auch binnen eines Versicherungsjahres, unter Beachtung einer vierwöchigen Frist, pünktlich zum Abschluss eines Ratenzahlungsabschnitts gekündigt werden.

Allerdings gilt diese Regelung dann auch erst nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Risikolebensversicherungen sind stets aber schriftlich und durch den Versicherungsnehmer zu kündigen. Alle Details zur Regelung der Kündigung lassen sich zudem in den entsprechenden Versicherungsbedingungen der jeweiligen Risikolebensversicherungen finden.

FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung

Autor: insurance1 agency | 27.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

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