Welche Varianten der Risikolebensversicherungen gibt es?

Wie Sie Ihre Police individuell optimieren

Im Prinzip ist der Endzweck der Risikolebensversicherungen relativ simpel zu fassen: Stirbt die versicherte Person sollte eine vertragliche festgelegte Versicherungssumme vom Versicherungsgeber ausgezahlt werden. Um diesen Zweck zu optimieren entwickelten die Versicherungsgeber unterschiedliche Vertragsvarianten der Risikolebensversicherung. Im Folgenden sollen positive wie negative Aspekte der Varianten näher betrachtet werden, damit Sie wissen, wie Sie Ihre Police individuell optimieren können.

Zum einen können Risikolebensversicherungen unter verschiedenartig geregeltem Verlauf einer Versicherungssumme ausgemacht werden. Hier werden Risikolebensversicherungen unterschieden:

(I) mit einer konstanten Versicherungssumme (sie ist selbsterklärend und stellt die am zahlreichsten abgeschlossene Version dar)

(II) mit einer linear fallenden Versicherungssumme (Diese Variante ist besonders sinnvoll bei der Darlehensabsicherung; allerdings nur, wenn für das Darlehen eine konstante Tilgung vereinbart wurde! Unterversicherung während der vollständigen Darlehenszeit droht etwa dann, wenn die Risikolebensversicherung mit einer linear fallenden Versicherungssumme bei einem Annuitätendarlehen (etwa beim privaten Wohnungsbau) abgeschlossen wird.)

(III) mit einer annuitätisch fallenden Versicherungssumme (In dieser Variante hilft die Versicherungssumme sich dynamisch an die jährliche Restschuld bei einem Annuitätendarlehen anzupassen. Allerdings kann es passieren, dass spätere Tilgungs- bzw. Zinsänderungen oder Sondertilgungen einen erheblichen Unterschied zwischen Darlehensrestschuld und Versicherungssumme herstellen können.)

Wenige zusätzliche Tarife bieten die Option an, zunächst die Versicherungssumme linear und später dann fallend bzw. gänzlich wahlfrei zu vereinbaren. Allerdings wird diesen Tarifen eine geringere Bedeutung zugeschrieben.

Über die Risikolebensversicherungen mit nur einer versicherten Person hinaus haben ausgewählte Gesellschaften so genannte Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben im Angebot. In dem Vertragswerk eines ausgewählten Anbieters können bis zu neun Geschäftspartner oder beide Ehepartner in nur einer Police abgesichert werden. Der Tod einer der im Vertrag eingeschlossenen Personen beendet die Versicherungsdauer, selbst dann wenn sie noch nicht abgelaufen ist. Sollten mehrere Vertragspartner gleichzeitig sterben bleibt es dennoch bei einer einmaligen Auszahlung der Versicherungssumme. Daher fällt diese Variante im Regelfall auch etwas preiswerter aus als etwa im Vergleich zu zwei Einzelversicherungen. Allerdings kann dieses Preisverhältnis auch genau andersherum ausfallen, etwa dann wenn Nichtraucher und Raucher gemeinsam in einem Vertrag versichert werden sollen. Immerhin erfolgt bei zahlreichen Versicherern der Raucherzuschlag tarif- und nicht personenbezogen. Daher ist diese Variante der Risikolebensversicherungen vor allem bei unverheirateten Partnerschaften zu empfehlen. Nicht aber bei Ehepartnern, wenn es sich um eine hohe Versicherungssumme handelt.

Über diese klassischen Varianten von Risikolebensversicherungen hinaus, also denjenigen bei den Tarife über die vollständige Versicherungsdauer hinweg gleich bleibend berechnet werden, gibt es auch Risikolebensversicherungen die Beiträge jeweils für die Dauer von einem Jahr berechnen. Diese Version ist zwar nicht allzu geläufig, kann jedoch für einzelne Fälle äußerst sinnvoll sein.

FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung

Autor: insurance1 agency | 28.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

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