Tritt der Versicherungsfall nicht ein, was passiert dann mit meinen gezahlten Beiträgen der Risikolebensversicherung?
Wie sich die Beitragskosten zusammensetzen
Die Risikolebensversicherungen hat eine relativ einfache Formel: Verstirbt die im Vertrag versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer, zahlt der Versicherungsgeber eine im Vertrag abgemachte Versicherungssumme. Damit sichert eine Risikolebensversicherung allein das Todesfallrisiko ab (daher passender Weise oft auch als Risikoversicherung bezeichnet).
Demzufolge enthält der Beitrag einerseits Kostenanteile (um die Verwaltungs- und Abschlusskosten seitens des Versicherers zu decken) und andererseits Risikoanteile (um bei einem eingetretenen Versicherungsfall die Kosten zu decken). Läuft die Vertragdauer aus, sind mit dem Ende auch diese beiden Beitragsanteile aufgebraucht. Das wirkt sich auch auf die gezahlten Beiträge aus, selbst wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. Läuft nämlich die Versicherungsdauer einer Risikoversicherung ohne Versicherungsfall ab, können daher auch keine bereits gezahlten Beiträge rückvergütet werden.
FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung
Autor: insurance1 agency | 29.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

