Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds

Seit dem 1. März 2008 wird der gültige Versicherungsschutz bei Mofas und Mopeds nunmehr durch schwarze Kennzeichen ausgewiesen. Die neuen Versicherungskennzeichen werden direkt durch die Kfz-Versicherer ausgegeben.

Wer mit einem Kleinkraftrad auf deutschen Straßen unterwegs sein möchte, benötigt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung. Den gültigen Versicherungsschutz erkennt man anhand des Fahrzeug angebrachten Versicherungskennzeichens, dessen Farbe sich jedes Jahr im März ändert. Dieses Jahr wurde das grüne durch das schwarze Kennzeichen abgelöst. Wer den Versicherungsschutz nicht entsprechend nachweisen kann, macht sich strafbar. Zu den versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen (vgl. §§ 1, 2 PflVG), die nicht der Zulassungspflicht unterliegen (§ 3 FZV), zählen z.B.:

  • Zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als
    45 km/h fahren können (Bsp.: Mofas, Mopeds, Quads, Segways)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • maschinell angetriebene Krankenfahrstühle über 6 km/h.

Die Versicherungskennzeichen geben jedoch nicht nur Aufschluss über eine gültige Haftpflichtversicherung. Straßenverkehrsteilnehmer können über die Buchstabenfolge auch den Versicherer herausfinden, was z.B. bei Unfällen eine große Hilfestellung bieten kann. In diesem Zusammenhang stehen zwei Wege zur Auswahl: via Internet über www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html oder per Telefon über den Zentralruf der Autoversicherer (0180-25026). [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 03.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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