Was ist der Unterschied zwischen den Brutto- und Nettobeiträgen in der Risikolebensversicherung ?

Überschussregelungen der Versicherungen kennen

Der Bruttobeitrag bzw. der Tarifbeitrag von Risikoversicherungen wird präzise berechnet und für die vollständige Versicherungsdauer garantiert. Damit kann versprochen werden, dass der Versicherer seine Leistungen auch bei höher werdenden Verwaltungskosten oder schlechten Sterblichkeitsverläufen erbringen kann. Denn wenn weniger der Versicherten sterben oder die Versicherungsgesellschaft kosteneffektiver arbeitet, dann entstehen Überschüsse. Entsprechend der Versicherungsbedingungen und den Vorschriften des Gesetzgebers ist der Versicherungsnehmer in diesem Fall mit zu beteiligen.

Eine derartige Überschussbeteiligung erfolgt häufig bei einer Risikolebensversicherung über die Beitragsverrechnung. So wird dann der Brutto-/Tarifbeitrag in einer Sofortgutschrift gutgeschrieben, wodurch sich dann der entsprechende Zahlbeitrag ergibt. Daher wird dieser auch als Nettobeitrag bezeichnet. Der Netto-/Zahlbeitrag kann daher niemals über die vollständige Vertragslaufzeit garantiert werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass er sich, abhängig von der Entwicklung der Überschussbeteiligung, verringert oder erhöht. Daher kann der Nettobeitrag im äußersten Fall, etwa wenn überhaupt keine Überschüsse erzielt worden sind, theoretisch den Wert des Bruttobeitrags annehmen.

FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung

Autor: insurance1 agency | 03.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

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