VVG-Reform: Auswirkungen auf Kapitalanlagepolitik der Lebensversicherer
Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 hat Neuerungen in vielen Bereichen mit sich gebracht, auf die sich auch Lebensversicherungsunternehmen nach und nach einstellen müssen. Speziell im Bereich der Kapitalanlagepolitik und im Umgang mit den stillen Reserven erfordert das VVG Umstellungen.
Wie das Fachmagazin "Versicherungswirtschaft" in seiner aktuellen Ausgabe (Heft 3/2008, S. 170 - 172) berichtet, stehen Lebensversicherer bei ihrer Kapitalanlagepolitik vor grundsätzlichen strukturellen Veränderungen. Die neu vorgeschriebene Beteiligung von Versicherungsnehmern an stillen Reserven macht den Verantwortlichen der Assekuranzen das Leben nicht leichter, das Kapitalanlagemanagement steht unter Druck: Denn durch Stornierungen könnte es in Zukunft zu einem zusätzlichen Liquiditätsabfluss kommen. Die Bewertungsreserve steht als Puffer ebenfalls nicht mehr auf sicheren Beinen, ist auch sie zumindest mit 50% im Risiko. Die Folge für viele Lebensversicherer: Ihre Verfügbarkeit von Eigenmitteln und Reserven steht auf der Kippe. Für den Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen bedeutet diese Risikoverschärfung vor allem eines: Die tatsächliche Nettoverzinsung verliert an Bedeutung, ein erfolgreiches Kapitalmanagement wird dagegen immer wichtiger. So könnten Versicherer, die unter einer sehr hohen Storno- und Auszahlungsquote leiden, den finanziellen Belastungen mit einem effektiven Anlagemanagement begegnen. Viele Lebensversicherer haben diese Optimierungsmöglichkeit ihrer Kapitalsituation bereits erkannt und streben nach Verbesserungen zum Aufbau einer stillen Reserve und Erzielung hoher Nettoerträge.
Im Kapitalmanagement haben einige Lebensversicherer in den vergangenen Jahren mit Blick auf eine hohe Zinssensitivität auf eine Erhöhung der Duration ihrer Kapitalanlagen gesetzt. Die Kapitalanlagen der Assekuranzen sind grundsätzlich einem hohen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, sodass ein Großteil der in Kapitalanlagen festgehaltenen stillen Reserven in festverzinslichen Zinstiteln festgeschrieben wurde. Die Versicherer können die sich stellende Zinssensitivität dabei vor allem durch zwei wesentliche Schritte abfangen: Die Verkürzung der Duration durch eine Verkürzung der Vertragslaufzeiten oder auch die verstärkte Aufnahme von variablen Zinspapieren. Opportunitätskosten sind aufgrund der derzeit ohnehin niedrigen Zinsen nicht zu erwarten, Renditevorteile dagegen möglich. Mit einer Verkürzung der Duration wächst für Versicherer natürlich auch das Wiederanlagerisiko - falls die Zinsen bis zum Ende der Kapitalanlagezeit tatsächlich rückläufig sind. So sollten Versicherer eine Verkürzung der Duration nur dann vornehmen, wenn sie sich anderweitig gegen fallende Zinsen ausreichend abgesichert haben. Hier könnten beispielsweise variabel verzinsliche langlaufende Kapitalmarktfloster von Vorteil sein, da sie - trotz der langen Laufzeit - in kurzen Abständen (halbjährlich) neu bewertet werden. Von einer Mindestverzinsung sollte dennoch nicht abgesehen werden.
Eine weitere Reaktion auf die Veränderungen durch das VVG könnte nach Einschätzung der "Versicherungswirtschaft" eine Absicherung der Bewertungsreserven durch eine diversifizierte Kapitalanlagestrategie sein. Trotz der engen gesetzlichen Grenzen, durch die Verteilung des Anlagemanagements auf unterschiedliche Anlagearten wird das Risiko des Gesamtportfolios gesenkt und einer Erhöhung der Absicherung erreicht. Alternative Risikoklassen können die Gesamtleistung des Anlageportfolios erhöhen, Hedge Fonds, Private Equity, Währungen oder sogar Rohstoffe können in manche Fällen für positive Ergebnisse sorgen. Durch ein effektives und vielschichtiges Anlagemanagement können Versicherer das Gesamtrisiko ihres Anlageportfolios senken und eine Steigerung der Nettorendite erreichen. Die Assekuranzen müssen sich auf die Neuerungen der VVG-Reform einlassen und sie als Chance zur Veränderung ihre Anlagestrategie begreifen. Hierfür ist auch eine Konzentration auf das Management der Bewertungsreserven unabdingbar. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 05.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Kapitallebensversicherung, Private Altersvorsorge

