Riester Rente: Aktuelle Bestandsaufnahme
Die Bundesregierung plant, die Regelungen zur Riester Rente zu erweitern. So hat sich die Große Koalition vor zehn Tagen auf Eckpunkte zur Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riesterförderung verständigt. Gleichzeitig weiß ein Großteil der Deutschen bis heute nichts mit der Riester-Rente an sich anzufangen.
Das hat eine im Auftrag der Deutschen Bank durchgeführte Umfrage ergeben: 75% der Befragten ist die Riester-Förderung auch sechs Jahre nach ihrer Einführung noch nahezu unbekannt. Insoweit ist wenig verwunderlich, dass insgesamt 70% der Deutschen bislang auf diese staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahme verzichten.
Daran wird voraussichtlich auch die geplante Erweiterung der Riester-Förderung auf Immobilien (sog. Wohn-Riester) nichts ändern. Im Gegenteil: Dies könnte die ganze Regelung noch weiter verkomplizieren. Ende Februar haben sich die Spitzen der Großen Koalition darauf verständigt, selbst genutzte Wohnimmobilien künftig verstärkt im Rahmen von Riester als Teil der Altersvorsorge zu fördern. Ziel ist, Riestersparer durch mietfreies Wohnen im Alter zu entlasten. Geregelt werden soll dies in einem "Gesetz zur Eigenheimrente". Ein entsprechender Gesetzentwurf soll kurzfristig ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden und - im Falle einer zügigen Verabschiedung - rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: Aus bestehenden Riester-Verträgen soll bereits angespartes Vermögens entnommen und für den Kauf oder Bau eines (selbstbewohnten) Eigenheims verwendet werden dürfen. So kann der Riestersparer sein Kapital aus dem Riestervertrag etwa zu Erhöhung seiner Eigenkapitalquote beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie einsetzen.
Zwar ist auch nach derzeit geltendem Recht eine Entnahme von Geld vom "Riester-Konto" zum Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie bereits möglich, allerdings mit Einschränkungen: So müssen mindestens 10.000 EUR und dürfen maximal 50.000 EUR entnommen werden. Ansonsten gehen die staatlichen Zulagen verloren. Außerdem darf das Geld nur vorübergehend entnommen werden - sozusagen als zinsloses Darlehn. Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme muss der Riestersparer anfangen, das entnommene Geld wieder einzuzahlen. Spätestens zum Rentenbeginn muss das Riester-Konto wieder vollständig ausgeglichen sein.
Diese verbraucherunfreundlichen Regelungen sollen nun abgeschafft werden. Künftig soll das angesparte Kapital vollständig und dauerhaft vom "Riester-Konto" entnommen werden dürfen. Es darf sowohl für den Kauf bzw. Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie als auch für die Tilgung eines bereits bestehenden Baukredits verwendet werden - eine weitere Änderung gegenüber der derzeitigen gesetzlichen Regelung.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass auch für Wohn-Riester die sogenannte nachgelagerte Besteuerung gelten soll. Das bedeutet, dass das angesparte Vermögen erst im Alter versteuert werden muss. Außerdem ist vorgesehen, dass der Sparer beim Wohn-Riester zum Renteneintritt wählen kann, ob er die vom Finanzamt auf 25 Jahre hochgerechnete Steuerschuld gegen einen Rabatt von 30% sofort und auf einen Schlag begleichen möchte.
In Fachkreisen gehen die Meinungen zu den Neuregelungen auseinander. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt sie weitgehend, kritisiert aber, dass Wohn-Riester nur für selbstgenutzte Immobilien gelten soll und vermietete Wohnimmobilien außen vor bleiben. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) befürchtet, dass die Einführung von Wohn-Riester zu einem "regelrechten Ausbluten" der Altersvorsorge im Allgemeinen führen könnte, "weil es für jeden Erwerber bei kurzfristiger Orientierung verführerisch wäre, seine Förderung in den Wohn-Riester umzulenken", so Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beanstandet, dass die Riester-Förderung durch die Einbeziehung der Wohnimmobilienförderung noch weiter verkompliziert werden könnte.
Das dürfte der ohnehin geringen Akzeptanz der Riester-Rente als Mittel zur Altersvorsorge (s.o.) nicht gerade zuträglich sein. Festzuhalten bleibt allerdings, dass Wohn-Riester zumindest ansatzweise einen Ersatz für die zum Jahresende 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage darstellt. Eine Förderung von Wohneigentum ist dem Grunde nach sicherlich ein adäquates Instrumentarium, um dem demografischen Wandel und den sich daraus ergebenden Gefahren für die Gesellschaft (Unsicherheit der gesetzlichen Renten, Altersarmut) zu begegnen.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 06.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

