Deckt die Risikolebensversicherung zusätzlich auch den Versicherungsschutz bei einer Berufsunfähigkeit?
Per Zusatzversicherungen die Vertragsleistungen steigern
Häufig kann mit dem Eintritt in eine Risikolebensversicherung zusätzlich eine Unfall-Zusatzversicherung und je nach Versicherer auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (kurz: BUZ) beantragt werden.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erlaubt es, bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die versicherte Person von den Beiträgen des Hauptvertrages zu befreien. Das spart die relativ geringen Zusatzkosten für die Beiträge der Risikolebensversicherung. Viel wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall eine bestimmte monatliche Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden kann. Dennoch ist die Eingliederung der BUZ in die Risikolebensversicherung ein zweischneidiges Schwert.
Entscheidend ist die Dauer der Versicherung, denn auch die Zusatzversicherung läuft nicht über den zeitlichen Rahmen der Hauptversicherung hinaus – und diesen schreibt noch immer die Risikolebensversicherung vor. Diese wird häufig nur für einen kurzen Zeitraum benötigt, der BU-Schutz hingegen sollte bis hin zum 65. Lebensjahr wirksam sein.
Würden demnach die gewünschten Fristen voneinander abweichen, müsste auch der Hauptvertrag, also die Risikolebensversicherung, mit verlängert werden. Das beschert häufig auch höhere Versicherungsbeiträge, denn mit steigendem Alter steigen zugleich Risiko und Kosten. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Gegenzug von einer Verkürzung der Laufzeit dringend abzuraten.
Selbst wenn diese Option zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Frage kommt, sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter nicht nur eine günstige Risikolebensversicherung im Programm hat, sondern auch die BU-Versicherung günstig und leistungsstark anbietet. Denn bei einer BU-Police gehen die Leistungen immer auch vor dem Preis. Immerhin bringt es dem Versicherer nur Nachteile, wenn er zwar jahrelang in den Beiträgen sparen konnte, dann aber aufgrund eines restriktiven Versicherungsvertrages im Ernstfall keine Leistungen beziehen kann.
Daher ist es häufig sinnvoll BU-Schutz und Risikolebensversicherung als zwei getrennte Paar Schuhe zu behandeln. Sollte ein und derselbe Versicherer neben der Risikolebensversicherung nicht auch selbständige Policen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, kann man die Risikopolice auch mit einer sehr geringen Versicherungssumme wählen. Die BUZ kann dann zusätzlich vereinbart werden.
Wollen Sie außerdem neben der Risikolebensversicherung auch eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbaren, kann die bezugsberechtigte Person beim Unfalltod der versicherten Person sowohl die vereinbarten Leistungen aus der Risikolebensversicherung als auch die Leistungen der Unfall-Zusatzversicherung beziehen.
In unserem Risikolebensversicherung Versicherungsvergleich allerdings wird diese Variante ausgeklammert, da wir der Ansicht sind, dass eine Risikolebensversicherung die Hinterbliebenenversorgung übernehmen sollte. Die bei einem Todesfall entstehende Versorgungslücke für die Hinterbliebenen wird jedoch nicht durch die zusätzliche Todesursache eines Unfalls erweitert. Daher wird die Unfall-Zusatzversicherung im Online-Vergleich nicht einbezogen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Risikolebensversicherung
Autor: insurance1 agency | 10.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Risikolebensversicherung, Risikovorsorge

