Hausratversicherung Fahrraddiebstahl
Versicherungsschutz für das eigene Fahrrad erweitern
Fahrräder, Roller und Dreiräder gehören zum Hausrat. Daher hat die Hausratversicherung Fahrraddiebstahl und Einbruchdiebstahl gleichermaßen im Versicherungsschutz. Darüber hinaus haben Sie aber die Möglichkeit ihr Zweirad gegen einen einfachen Diebstahl“ zu versichern. Wichtig ist es hierbei auf die Entschädigungsgrenzen zu achten. Über diesen Zusatzschutz können Sie Ihr gesamtes Rad inklusive der Ersatzteile finanziell absichern. Lose Ersatzteile werden jedoch nur dann ersetzt, wenn diese nachweislich mit gestohlen worden sind.
Allerdings muss auch beim Leistungsfall zunächst nachgewiesen werden, dass das Fahrrad ordnungsgemäß angeschlossen war. Außerdem werden Diebstahlfristen“ eingeräumt, Ihr Zweirad darf demnach nicht vor sechs Uhr morgens und nach zehn Uhr abends gestohlen werden. Andernfalls kann die Hausratversicherung Fahrraddiebstahl und damit den Zweiradverlust nicht entschädigen. Selbst wenn Sie den Zusatzschutz angefordert haben, leistet ihre Hausratpolice noch immer, wenn das Rad aus den Gemeinschafts-/Kellerräumen der versicherten Wohnung entwendet wurde. Sollte der Leistungsfall eintreten müssen Sie Angaben zu Rahmennummer, Marke und Hersteller machen können, damit Ihre Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl entschädigen kann.
Übrigens, wie Sie Fahrraddieben das Leben schwer machen können, finden Sie bei der Polizei-Beratung.
Autor: insurance1 agency | 10.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Hausratversicherung

