Berufsunfähigkeitsversicherung – BU- Direktversicherung

Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen einer Direktversicherung

Am Versicherungsmarkt bieten nur einige ausgewählte Versicherer einen selbständigen BU Schutz in Form einer Direktversicherung an. Der Vorteil liegt klar auf der Hand, denn die Absicherung über den Arbeitgeber ist besonders günstig für den Arbeitnehmer. Das Prinzip ist einfach: Die Beiträge in der arbeitnehmerfinanzierten baV werden direkt aus dem Bruttogehalt entnommen und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Es können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung Steuer bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Bei vielen Personen kann ein zusätzlicher Betrag von 1.800.-EURO steuerfrei umgewandelt werden.

Auf Grund der Tatsache, dass die Direktversicherungsbeiträge steuerfrei umgewandelt werden können, sind bei Berufsunfähigkeit bzw. im Leistungsfall auf die Berufsunfähigkeitsrente Steuern zu entrichten. TiPP: Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen aus der baV erhalten besteht eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Daher ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich für die Ermittlung der „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Autor: insurance1 agency | 22.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge | Stichworte: Berufsunfaehigkeitsversicherung

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