PKV-Klagewelle gegen Gesundheitsreform rollt
Ein Großteil der im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zusammengeschlossenen privaten Krankenversicherer geht rechtlich gegen Teile der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform vor. Bis zum heutigen Stichtag (31. März 2008) haben bereits 30 PKV-Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingelegt. Die klagenden Unternehmen vereinen rund 95 % der Privatversicherten hinter sich. Dabei hätten längst nicht so viele Assekuranzen den Rechtsweg beschreiten müssen, da die Klagen nach Angaben des PKV-Verbandes ohnehin gebündelt werden.
Die Ansatzpunkte zur Kritik am GKV-WSG sind breit gestreut: So klagen die Assekuranzen unter anderem gegen den Einführungszwang des Basistarifs (ab 2009), den eingeschränkten Zugang von Angestellten zur PKV sowie die Möglichkeit für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Wahltarife anbieten zu können. Der Basistarif verbietet es privaten Krankenversicherern, interessierte Versicherer aufgrund von Alter oder Krankheit abzulehnen bzw. höhere Prämien für ihren Versicherungsschutz zu berechnen. Der zulässige Höchstbetrag (ca. 500 EUR) und der Leistungsumfang müssen den Bedingungen in der GKV entsprechen.
In der Summe der Neuerungen sehen die PKV-Unternehmen eine zu starke Belastung für ihre Geschäftstätigkeit - ein so tiefer Eingriff in die Rechte der Assekuranzen sei nicht zulässig. Auch der Rückgang des Neugeschäfts macht den privaten Versicherern zu schaffen. So kamen im vergangenen Jahr nur noch 60.000 neue Versicherungskunden hinzu, im Vorjahr lag die Neukundenzahl noch bei rund 120.000. Schuld an diesem starken Rückgang ist nach Einschätzung der PKV-Unternehmen der erschwerte Zugang für freiwillig gesetzlich Versicherte (Einkommen über drei Jahre mehr als 48.150 EUR). Weiterer Kritikpunkt an der Gesundheitsreform: Einige Unternehmen sehen in der Möglichkeit, bei einem Versicherungswechsel Altersrückstellungen mitnehmen zu können, eine massive Bedrohung für den allgemeinen und stabilen Versicherungsschutz der verbleibenden Versicherungsnehmer.
Die Versicherungsunternehmen haben bei der Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerden nicht nur ihre eigenen Interessen im Kopf: Durch das rechtliche Vorgehen gegen die Gesundheitsreform handeln sie nach eigenen Angaben auch im Interesse ihrer Versicherungsnehmer. Im Zuge der Maßnahmen werden auch einzelne PKV-Versicherte bei rechtlichen Schritten gegen die Reform unterstützt. Versicherungsnehmer halten an der Gesundheitsreform unter anderem den steuerfinanzierten Zuschuss allein für die gesetzliche Krankenversicherung für verfassungswidrig. Bis zum 31. März 2008 konnten Versicherungsunternehmen verfassungsrechtliche Schritte gegen die Gesundheitsreform einleiten.
Das Bundesgesundheitsministerium scheint die Klagewelle nicht sonderlich aus der Ruhe zu bringen. Offiziell ließ es verlauten, dass man die Gesundheitsreform auch nach wie vor für verfassungskonform halte. Der PKV-Verband blickt dem Beschwerdeverfahren dagegen optimistisch entgegen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 31.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

