Berufsunfähigkeitsversicherung Nachversicherungsgarantie - Nachversicherung
Nachversicherungs- und Ausbaugarantie
Was tun, wenn bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse der Versicherungsschutz erhöht werden soll ? Bei unserer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine interessante Lösung: die sog. Nachversicherungs- und Ausbaugarantie. Hier kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne besonders Ereignis bedarfsgerecht angepasst werden, sofern der Versicherte nicht berufsunfähig ist. Ein zusätzlicher Nutzen, der im Übrigen keinen Extrabeitrag kostet !
Beachte: Jeder BU-Versicherer hat unterschiedliche Bedingungen, deshalb empehlen wir Ihnen unseren Versicherungsvergleich !
Nachversicherungsgarantie mit Ereignis
Innerhalb von 6 Monaten bis Alter 50 kann bei
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Scheidung
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung
- Kauf einer Immobilie ( mind. 30.000.-EURO )
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV
- Wechsel des Versicherten in die berufliche Selbständigkeit ( Hauptberuf )
- Befreiung von der Versicherungspflicht als selbständiger Handwerksmeister
- Tod eines Versicherten bei Versicherungen auf verbundene Leben
…eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ( auf Wunsch mit Dynamik ) mit einer Berufsunfähigkeitsrente zwischen 1.800 Euro Jahresrente abgeschlossen werden, wenn bereits Berufsunfähigkeitschutz versichert ist. Insgesamt darf die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aus allen Verträgen 30.000 Euro nicht übersteigen.
…eine neue Risikolebensversicherung ( auf Wunsch mit Dynamik ) mit einer Erlebensfallsumme von mindestens 5.000 Euro und einer Todesfallsumme von maximal 100 % der bisherigen Todesfallsumme abgeschlossen werden. Insgesamt darf darf der Todesfallschutz 250.000 Euro nicht übersteigen.
Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis
Bestehender Todesfallschutz kann auch ohne Ereignis nachversichert werden. In den ersten fünf Jahren ist eine Nachversicherung jährlich möglich, danach im Abstand von jeweils mindestens 5 Jahren. Die Voraussetzungen hierfür:
- zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn müssen mind. 6 Monate liegen
- der Versicherte darf keinen Herzinfarkt erlitten haben, an keinem Krebsleiden erkrankt und
nicht mit HIV infiziert sein.
Ausbaugarantie
Für Berufseinsteige besonders interessant ist die Ausbaugarantie: Hier kann ohne Ereignis innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre bis maximal Alter 35 eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente durch eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Auch hier darf die gesamte Jahresrente aus allen Versicherungen 30.000 Euro nicht übersteigen.
Autor: insurance1 agency | 18.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

