Antragsformulare in der PKV - Fehler sind meist unvermeidbar
Vor der Aufnahme in den Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Versicherungsnehmer wichtige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, damit sich der Versicherer ein detailliertes Bild vom Gesundheitszustand des Versicherten machen kann. Macht ein Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen falsche Angaben, drohen ihm im Leistungsfall Probleme. Das Magazin FINANZtest hat die Antragsformulare deutscher Privatversicherer unter die Lupe genommen (Heft 5/2008, S. 64 - 66). Das Urteil: Falschangaben sind aufgrund von komplizierten Formulierungen, Schachtelfragen oder versteckten Hinweisen praktisch vorprogrammiert. Für die Bewertung untersuchte FINANZtest 33 Antragsformulare deutscher Versicherer. Bei der Bewertung der Qualität der Formulare wurden besonders die Faktoren Textverständlichkeit, Lesbarkeit, Benutzerführung und Inhalt berücksichtigt.
Nur ein Versicherer erhielt die Auszeichnung "gut", immerhin 16 Antragsformulare erzielten die Bewertung "befriedigend". Für die restlichen 16 Gesundheitsformulare vergab FINANZtest lediglich die Note "ausreichend". Vor allem für Versicherungsnehmer ist dies eine gefährliche Erkenntnis: Denn wer bei seinem PKV-Antrag eine notwendige Angabe vergisst oder falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, muss im Versicherungsfall eventuell große Summen aus der eigenen Tasche zahlen oder Rückzahlungen an den Versicherer leisten. FINANZtest fand heraus: Die Formulare und Gesundheitsfragen vieler Versicherer sind schlicht und einfach zu kompliziert und machen es Antragstellern nicht gerade leicht. So weiß beispielsweise nicht jeder Antragsteller - wie vielfach gefordert -, welche Medikamente er in den vergangenen Jahren im Einzelfall eingenommen hat. Auch die Formulierung der Fragen dürfte Antragstellern das Leben schwer machen: Durch eine Schachtelstruktur enthalten viele Formulare Gesundheitsfragen mit bis zu 50 Unterpunkten, die allesamt wahrheitsgemäß beantworten werden müssen. Nur wenige Versicherer verzichten vollständig auf die verschachtelte Fragestruktur. Auch bei der Sprache dürften viele Antragsteller an ihre Grenzen stoßen: Den FINANZtest-Untersuchungen zufolge nutzen viele Versicherer sehr häufig Fachausdrücke, Abkürzungen und komplizierte Formulierungen - was die Textverständlichkeit oft stark eingeschränkt. Bei der Lesbarkeit sorgen einige Formulare mit kontrastarmer Schrift oder kleiner Schriftgröße zudem für erhebliche Leseprobleme. Bei der Benutzerführung kritisiert das Magazin vor allem den mangelnden Platz für Eintragungen: Oftmals werden detaillierte Informationen gefordert, eine angemessene Freifläche auf dem Formular ist allerdings nur selten vorhanden.
Doch nicht nur die Formalitäten stimmen vielfach nicht, auch inhaltlich findet FINANZtest deutliche Kritikpunkte: So erteilt der Versicherungsnehmer der Assekuranz bei der Antragsstellung meist auch die Erlaubnis, Informationen beim jeweiligen Arzt einzuholen - und entbindet diesen so von der Schweigepflicht. Neue gesetzliche Vorgaben ermöglichen es, dass Versicherungsnehmer keine Pauschalgenehmigung erteilen, sondern von ihrem Recht der Einzelfallermächtigung Gebrauch machen. Lediglich die Formulare von acht Versicherern verweisen jedoch auf die Option einer eingeschränkten Erlaubnis. 24 Versicherer bieten die Einzelfallermächtigung zwar an, drohen dabei aber mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und ggf. mit Leistungskürzungen oder -verweigerungen. Einige erheben sogar Gebühren von bis zu 20 EUR für die Einzelfallprüfung.
Der Hinweis auf den Verfall des Versicherungsschutzes bei falschen Gesundheitsangaben wird bei einem Großteil der Assekuranzen nur durch ein anliegendes Informationsblatt gegeben. Nur acht Versicherer weisen direkt bei den Gesundheitsfragen auf diese Tatsache hin und heben die Warnung im Layout hervor. Die Widerrufs-Belehrung ist nach Angaben von FINANZtest zwar auf allen Formularen zu finden, wird häufig allerdings ebenfalls an falscher Stelle platziert und kann so übersehen werden. Vielfach wird sogar "angeboten", den Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist zu starten. Kündigt der Versicherungsnehmer innerhalb der Frist und hat zugestimmt, den Vertrag bereits während der Bearbeitung des Antrags zu starten, zahlt er Beiträge, bis der Widerruf beim Versicherer angekommen ist. Ein Versicherer hat zudem eine Klausel eingebaut, bei der der Versicherungsnehmer auf die frühzeitige Bereitstellung der Versicherungsbedingungen und -informationen vor Vertragsstart verzichtet - dieses Informationsrecht bzw. diese Pflicht des Versicherers ist allerdings gesetzlich fixiert. FINANZtest fand bei einigen Formularen weitere bedenkliche Klauseln: Ein Drittel der Versicherer fordert die Erlaubnis, Bonitätsauskünfte (Schufa) einholen zu dürfen, teilsweise wird sogar die Genehmigung für Werbeanrufe erfragt. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 23.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

