Beiträge zur PKV und GKV werden steuerlich stärker absetzbar

Ab 2010 werden voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzen können - und zwar unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Das berichten das "Handelsblatt" und die "Finanzial Times Deutschland" unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an den Haushaltsausschuss.

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das BVerfG hatte am 13. Februar entschieden, dass die in § 10 Abs. 1 u. 3 EStG geregelte begrenzte Absetzbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verfassungswidrig ist (BVerfG, 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06). Die Bundesrichter halten die dort geregelte Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für zu gering; der Sonderausgabenabzug reiche derzeit nicht aus, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche private Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten, heißt es in der Begründung. Das BVerfG hat der Bundesregierung gleichzeitig aufgegeben, bis zum 1. Januar 2009 eine entsprechende Neuregelung zu schaffen.

Steuerexperten hatten nach der Entscheidung die Auffassung vertreten, sie habe tatsächlich nur Auswirkungen für die Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, während Verfassungsrechtsfachleute der Meinung sind, es dürfe bei der Steuerfreiheit kein Unterschied zwischen Beiträgen zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung gemacht werden. Dieser Auffassung hat sich das Bundesfinanzministerium nun offenbar angeschlossen. In der Vorlage des BMF heißt es, die Entscheidung des BVerfG gelte sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte. Allerdings müsste nicht für alle Steuerpflichtigen ein einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag steuerfrei gewährt werden - vielmehr sei ausreichend, "einen als Sozialbeitrag definierten Teil der tatsächlich gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar zu machen". Die Vorlage des BMF sieht also keinen absoluten Freibetrag sondern einen anteiligen Steuerfreibetrag vor. So müssten etwa Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsvertrag, dessen Leistungsumfang das Niveau der Sozialhilfe übersteigt, nicht (vollständig) zum Steuerabzug zugelassen werden. Als unverzichtbar bezeichnen die Fachleute vom BMF aber die steuerliche Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge für Kinder von privat Krankenversicherten.

Ob eine höhere steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich für gesetzlich wie privat Versicherte eingeführt wird, bleibt abzuwarten - denn eins ist klar: Dem Staat drohen dadurch erhebliche Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 24.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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