Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte - Informationen
Dienstunfähigkeit: Es wird schon nichts passieren! Und wenn doch?
Viele Beamte werden in Ihrem Beruf weit vor Beginn der Regelaltersgrenze dienstunfähig. Leider sind einige Beamte bei vorzeitiger Entlassung aus dem Dienst und vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend abgesichert, weil die meisten Beamten das Risiko dienstunfähig zu werden häufig unterschätzen und davon ausgehen, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung für sie nicht notwendig ist oder nach dem Motto leben: Es wird schon nichts passieren.
Bei genauer Analyse stellt man fest, dass fast jeder dritte Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Deshalb ist eine angemessene und optimale Vorsorge sinnvoll, um vor dem Fall der Fälle ausreichend geschützt zu sein. In den letzten Jahren stieg bei den Beamten die Bereitschaft privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorzusorgen.
Auf der anderen Seite ist die Nachfrage sich abzusichern gestiegen, jedoch die Anzahl der Versicherer gesunken, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel anbieten. Sollte die Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag nicht enthalten sein oder nur unzureichend formuliert sein, besteht die Gefahr, dass der Versicherer die Rentenzahlung bei Dienstunfähigkeit verweigern kann !
Folg. Punkte sind dabei besonders wichtig:
1. Wird die Klausel befristet ausgesprochen ?
2. Werden als Grund der Dienstunfähigkeit ausschließlich gesundheitliche Gründe anerkannt?
3. Stellt die Klausel Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf schlechter als Beamte
auf Lebenszeit ?
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FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 24.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

