Dienstunfähigkeit: Was bedeutet Dienstunfähigkeit ?

Dienstunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Der Begriff der Dienstunfähigkeit bezieht sich auf Beamte auf Lebenszeit und bezeichnet zunächst als „allgemeine Dienstunfähigkeit“ oder präziser die „dauerhafte Dienstunfähigkeit“ die Unfähigkeit dauerhaft weiterhin als Beamter die Dienstpflichten zu erfüllen zu können.

Die Dienstunfähigkeit als Teil der Beamtenversorgung ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt, d.h. sowohl die Inhalte(z.B. die Definition der Dienstunfähigkeit, die Art und Höhe der Ansprüche etc.) und Verfahren zur Feststellung sind per Gesetz jederzeit zu verändern, auch Entscheidungen darüber, wer wann dienstunfähig ist, wann die dauernde Dienstunfähigkeit gegeben ist, ob und wie hoch eine Mindestversorgung festgelegt wird und welche Dienstbezüge ruhegehaltsfähig sind und somit bei der Berechnung der Dienstunfähigkeit eine Rolle spielen.

Die Versorgung des Beamten auf Lebenszeit ist zudem noch bei Beamten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und auch Richtern unterschiedlich, für Berufssoldaten und auch Soldaten auf Zeit gilt die Soldatenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz als maßgeblich, hier gibt es aber keine großen Abweichungen gegenüber dem Beamtenversorgungsgesetz.

Die dauerhafte Dienstunfähigkeit hat die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zur Folge.

FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 28.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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