Was ist die spezielle Dienstunfähigkeit ?

Der besondere Schutz

Die spezielle Dienstunfähigkeit hat nicht zwingend und auch eher selten die dauernde Dienstunfähigkeit zur Folge. Die spezielle Dienstunfähigkeit ist bei Beamten in besonderen Bereichen dann gegeben, wenn sie diese spezielle Tätigkeit nicht mehr ausüben können, dadurch die gewährten Besoldungszuschläge wegfallen und ein erheblicher Einkommensverlust entsteht, weil nur noch eine administrative und/oder verwaltende Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Die Besoldungsstufe bleibt zwar erhalten, aber durch eine Versetzung in den Innendienst fallen oft Besoldungszuschläge weg, die oft nicht weniger als 30 % der Dienstbezüge ausmachen. Als einige Berufsgruppen seien hier stellvertretend genannt: Polizei, BGS, Vollzugsbeamte, Feuerwehrleute im Löschdienst, Gerichtsvollzieher im Außendienst …etc.

FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 29.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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