Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest ?
DU - Feststellung
Die Dienstunfähigkeit wird entweder vom Dienstherrn festgestellt, hierbei ist nicht immer ein amtsärztliches Gutachten zwingend erforderlich, beantragt jedoch der Beamte die dauerhafte Dienstunfähigkeit ist ein amtsärztliches Gutachten zur Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit zwingend vorgeschrieben.
FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 30.04.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

