Wer erhält Versorgungsleistungen bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ?
Versorgungsleistungen – nicht jeder ist berechtigt
Grundsätzlich ist im vollem Umfang nur der Beamte auf Lebenszeit anspruchsberechtigt, aber auch nur nach einer Wartezeit von 5 vollen Jahren (60 vollendete Monate), wobei die Zeit als Beamter auf Widerruf und/oder Beamter auf Probezeit oder auch andere Zeiten dann angerechnet werden, wenn diese Zeiten ausgewiesen sind, d.h. auf der Dienstbesoldungsabrechnung beim Eintrittalter berücksichtigt wurden, maßgeblich ist ausschliesslich die hier als Eintrittsdatum angegebene Zeit.
Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind :
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Probe
Beamte auf Widerruf und auf Probe scheiden aus dem Beamtenverhältnis aus und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, aber Achtung ! Auch hier gilt, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erstmals nach 60 vollen Monaten entsteht, in einigen Fällen greift ggfs. die Härtefallregelung nach 36 Monaten.
Ausnahme :
Ist die Ursache der dauernden Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall, so erhält der Beamte auf Widerruf hier noch Unterhaltsbeiträge während der Zeit der eingeschränkten Erwerbstätigkeit, der Beamte auf Probe wird in diesem Fall nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen, hat Anspruch auf Ruhegehalt und kann dann bei dauerhafter Dienstunfähigkeit auch Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Dienstunfähigkeit haben, wenn die Wartezeit von 5 vollendeten Jahren erfüllt ist.
FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 01.05.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

