Wie wird die Höhe des Ruhegehaltes bei Dienstunfähigkeit ermittelt ?
Berechnung des Ruhesgehaltes
Ist die Wartezeit erfüllt, gilt es die Ruhedienstfähigen Dienstzeiten zu ermitteln, der Rest maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr wird dann zu 2/3 angerechnet, maximal aber bis zu 40 Jahren Dienstzeit insgesamt, dann ist der höchste Satz erreicht. Das höchste Ruhegehalt nach 40 vollendeten Dienstjahren beträgt 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Nicht alle Dienstbezüge sind ruhegehaltsfähig !
Grundsätzlich ruhegehaltsfähig sind das Grundgehalt und ggfs. der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratete) plus die Zulagen, die als ruhegehaltsfähig ausgewiesen sind. Bei Beamten mit wenig Dienstjahren greift oft aber im Falle der dauernden Dienstunfähigkeit die Mindestversorgung (alte BL ca. 1.230.- , neue BL ca. 1.140,- ).
Mit dem Beamtenänderungsgesetz im Jahre 2006 steigen die Bezüge beim Ruhegehalt nicht mehr, die Höhe des Ruhegehaltes bleibt bis auf geringe Anpassungen wie bei der gesetzlichen Rente gleich, erreicht man die Pensionsgrenze, ist die Höhe der Pension gleich der Höhe des Ruhegehaltes. Durch die Anpassungen an die gesetzliche Rentenversicherung wird das Pensionsalter schrittweise heraufgesetzt, ein vorzeitiger Bezug der Pension ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch mit Abschlägen möglich.
FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 02.05.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

