Dienstunfähigkeitsversicherung – Dienstunfähigkeitsklauseln
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die echte“ Dienstunfähigkeit akzeptiert auch ohne amtsärztliches Gutachten die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“ und leistet, d.h. auch ohne medizinische Indikation.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Bei der unechten“ Dienstunfähigkeit muß dies durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden, es können seitens des Versicherers Gegengutachten erstellt werden etc., der Nachweis der medizinischen allgemeinen Dienstunfähigkeit muß in diesen Fällen von Zeit zu Zeit immer wieder erbracht werden, ansonsten droht eine Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten.
Die Frage der Verweisbarkeit kann auch jedes Mal dann akut werden, wenn etwas hinzuverdient wird, weil dann der Versicherer bei der unechten“ Dienstunfähigkeit das Recht hat zu prüfen, ob der gesundheitliche Zustand nicht die Aufnahme einer vollen Erwerbstätigkeit ermöglicht, wenn ja, wird die Zahlung der Dienstunfähigkeitsrente durch den Versicherer eingestellt.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
"Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze." Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist.
TiPP:
Zu den vorstehenden Formulierungen gibt es noch weitere Varianten, die man sorgfältig prüfen muß, um beurteilen zu können, um welche Klausel es sich überhaupt handelt, denn viele Versicherer bieten in ihren Bedingungen überhaupt keine DU-Klausel mehr an oder haben diese nur durch eine unvollständige oder unechte DU-Klausel ersetzt.
Daher gilt es zu prüfen, ob das vorliegende Angebot oder der bereits bestehende Vertrag bei dauernder Dienstunfähigkeit überhaupt leistet ! Deshalb gilt: Nur mit einer ausgezeichneten Dienstunfähigkeitsklausel haben Beamte die höchste Sicherheit - für den Fall der Fälle. Unser Tarif- und Leistungsvergleich hilft Ihnen weiter.
FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Autor: insurance1 agency | 03.05.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

