Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte bei Gerichten (Gerichtsvollzieher, Richter und Staatanwälte)

Absicherung der Arbeitskraft – Risikoschutz für Beamte

Beamte bei Gerichten erarbeiten sich die Gehaltsstufen und teilweise auch Zulagen mit der Dienstzeit, haben aber, bedingt durch ein Studium(Richter, Staatsanwälte) zu Beginn schon relativ hohe Dienstbezüge, d.h. im Umkehrschluss, die Lücke bei Dienstunfähigkeit gegen über aktuellen Dienstbezügen ist besonders groß und nähert sich im Laufe der Dienstzeit nur langsam an, die Frage der Mindestversorgung stellt sich hier nur bedingt. Bei diesen Berufsgruppen ist die Kombination mit der Altersversorgung wegen der besonders großen Lücke angeraten, bei Gerichtsvollziehern ist auf eine „spezielle“ Dienstunfähigkeit zu achten, da hier viele Zuschläge dann wegfallen, wenn keine Außendienstfähigkeit mehr gegeben ist.

Zwingend sollten hier folgende Merkmale beim Versicherer erfüllt sein:

  • Die Versicherbarkeit sollte bis zum Endalter 65 für die Dienstunfähigkeit gegeben sein
  • Eine TOP Berufsunfähigkeit sollte hinterlegt sein
  • Eine Dynamisierung der Rentenversicherung im Falle der Dienstunfähigkeit und eine
    gleichzeitige Beitragsbefreiung, gerade zu Beginn der Dienstzeit, sollte wählbar sein
  • Eine Versicherbarkeit bei Dienstunfähigkeit sollte möglichst nah an die aktuellen Dienstbezüge herankommen, um keine großen Lücken entstehen zu lassen
  • Eine Anpassung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung muss möglich sein, um die Versorgungslücke längerfristig ganz zu schliessen

FAQ´s - weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Autor: insurance1 agency | 08.05.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

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