PKV: Wird das Wechselrecht für Bestandskunden beschränkt?

Ob privat Krankenversicherte Anfang kommenden Jahres bei einem Wechsel ihres Versicherers nur in den Basistarif oder direkt weiter in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln können und wie dabei mit der Mitnahme der Alterungsrückstellungen zu verfahren ist, ist in der Versicherungsbranche umstritten. Nun schaltet sich der Gesetzgeber ein.

Nach einem Bericht des Handelsblatts haben sich Bundesfinanzministerium (BMF), Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Finanzaufsichtsbehörde BaFin und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass PKV-Versicherte bei einem Versichererwechsel zunächst nur in den Basistarif wechseln dürfen. Gleichzeitig sei für diese Fälle eine Mindestverweildauer von zwei Jahren im Basistarif des neuen PKV-Versicherers vereinbart worden. Erst dann sollen Versicherte in einen anderen, leistungsstärkeren Tarif wechseln können. Die soll nun in einer Verordnung festgelegt werden.

Hintergrund ist die im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) geregelte zeitlich begrenzte Wechselmöglichkeit für bereits PKV-Versicherte. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 können alle Versicherten ihren Anbieter unter Mitnahme eines Teils ihrer Alterungsrückstellungen wechseln - allerdings nur in den Basistarif und nur in diesem Zeitkorridor. Das GKV-WSG trifft keine genauen Regelungen darüber, ob danach direkt in einen höherwertigen Tarif des neuen Versicherers weitergewechselt werden kann. Daher wird in der Branche derzeit darüber diskutiert, dass der wechselnde Versicherungsnehmer nur eine "juristische Sekunde" im Basistarif verweilt und dann direkt in einen entsprechend leistungsstärkeren Tarif weiterwechselt. Die meisten Versicherer lehnen dies ab und legen den Gesetzestext entsprechend aus. Unterstützt werden sie dabei vom PKV-Verband. Einige Versicherungsunternehmen wollen ihren neuen Kunden diese Möglichkeit allerdings gewähren - sie wittern die Möglichkeit eines kräftigen Neugeschäfts. Denn interessant ist ein Wechsel zu einem günstigeren PKV-Versicherer insbesondere unter der Möglichkeit, Teile der Alterungsrückstellungen in einen neuen "Volltarif" mitzunehmen.

Hier droht ein ernsthafter Konflikt innerhalb der Versicherungsbranche, dem nun vonseiten des Gesetzgebers gegengesteuert werden soll. BMG, BMF, BaFin und PKV-Verband haben sich nach den Medienberichten nun offenbar darauf verständigt, eine Mindestverweildauer im Basistarif von zwei Jahren zu fixieren. Damit soll die befürchtete Abwerbeschlacht unter den Assekuranzen um junge und gesunde Kunden vermieden werden. Die geplante Verordnung erfordert allerdings noch die Zustimmung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Der PKV-Verband begrüßt die Einigung auf die Mindestbindungsfrist ausdrücklich. Er hatte ursprünglich sogar eine Mindestverweildauer von drei Jahren gefordert. Der Basistarif sei vom Gesetzgeber immer als Zieltarif gesehen worden und nicht als ein Mittel, Bestandsversicherte in andere Tarife des neuen Anbieters weiterzuleiten, erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte. Der Gesetzgeber habe beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden - nur für Neuversicherte sollte die dann auch kalkulierte Wechselmöglichkeit in alle Tarife möglich sein, für Altversicherte dagegen nur in den Basistarif, so Schulte weiter.

Kritik an der geplanten Regelung kommt dagegen von den "abtrünnigen" Versicherern. Sie befürchten ein faktisches Aus für das Wechselrecht, sollte die zweijährige Mindestverweildauer tatsächlich kommen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 29.05.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de