Autoversicherung: Kfz Versicherung im Ausland
Gute Fahrt auch im Ausland
Die Mehrzahl deutscher Reisender wollen auch im Ausland flexibel sein: Daher mieten sie entweder direkt im Aufenthaltsland ein Fahrzeug oder verreisen mit dem privaten PKW bzw. dem Wohnmobil. Passiert auf ausländischen Straßen ein Unfall, kann dies böse Überraschungen nach sich ziehen. Gelassenes Handeln und die richtigen Versicherungsprodukte helfen dies zu verhindern.
Eine wichtige Information zuerst: Sind Sie mit dem privaten Kfz in den Nachbarstaaten unterwegs, genießen Sie denselben Versicherungsschutz wie im deutschen Inland. Denn die hierzulande abgeschlossenen Kfz Versicherungen bieten einen europaweiten Geltungsbereich, der zudem auch für die außereuropäischen EWG-Gebiete besteht. So haben die deutschen Policen etwa auch auf Zypern oder den Kanaren Gültigkeit.
Oft zu niedrige Deckungssummen für die Reise im Ausland
Probleme tauchen aber erst wirklich auf, wenn ein Unfall fremdverschuldet wird, die Haftung also in den Händen des ausländischen Versicherungsgebers des Unfallgegners liegt. Immerhin investiert nicht jeder Staat so große Sorgfalt in den Risikoschutz wie sie beim deutschen Straßenverkehr zu finden ist. So liegt etwa in der Türkei die gesetzliche Mindestdeckungssumme in Bezug auf Kfz-Sachschäden bei lediglich ca. 2.300 EUR. Da kann hierzulande bereits beim Werkstattbesuch aufgrund eines Blechschaden inklusive anschließender Neulackierung wesentlich mehr gezahlt werden. Sollte der in der Deckungssumme definierte Betrag für die Schadenregulierung des Unfallverursachers nicht ausreichen, kann für den entstandenen Fahrzeugschaden die Kfz-Vollkaskoversicherung des deutschen Reisenden herbeizitiert werden. Denn auf ausländischen Straßen gestaltet sich das Schadenersatzrecht häufig weniger kundenorientiert als auf deutschen. Zudem können Sprachbarrieren die rasche Schadenregulierung behindern. Daher ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unter allen Umständen zu empfehlen.
Unfall im Ausland:
So handeln Sie richtig:
- Füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Das Formular gestaltet sich europaweit
grafisch und inhaltlich gleich, zudem finden sich in ihm Übersetzungshilfen in elf verschiedene
Sprachen, wodurch die Schadensaufnahme im Ausland erleichtert wird. Sie bekommen es bei
jedem Kfz-Versicherer wie auch bei der GDV (www.gdv.de). - Wenn möglich für ein detailliertes und richtiges Unfallprotokoll die Polizei einbeziehen.
Allerdings kann es in manchen Staaten passieren, dass diese die Blechsschäden gar nicht
erst aufnimmt. Hier empfiehlt es sich, die Unfalllage aus verschiedenen Blickwinkeln zu
fotografieren. - Außerdem ist es ratsam die grüne Versicherungskarte bei Reisen im Ausland mit sich zu
führen. Zwar ist sie nicht länger in jedem Land vorgeschrieben, kann aber bei einem
Schadenfall wertvolle Dienste leisten: Sie bescheinigt den Versicherungsschutz und vermerkt
wichtig Informationen zu Fahrzeug und Halter, die für die Schadenregulierung benötigt werden
könnten. Die grüne Versicherungskarte stellen Kfz-Versicherer aus. - Versuchen Sie mit dem deutschen Schadenregulierungsbeauftragten Ihres Unfallgegners
Kontakt aufzunehmen. Denn in Europa hat hierzu jeder Versicherer für jedes Mitgliedsland
einen Beauftragten im Einsatz. Nähere Details dazu erfahren Sie unterm Zentralruf der
Autoversicherer (aus dem deutschen Festnetz: 01 80-2 50 26, 6Cent/Anruf) bzw. online auf
www.zentralruf.de.
Halten Sie diese Tipps auf Ihren Reisen im europäischen Ausland ein, sind Sie gut vorbereitet. Sollten Sie jedoch einen Unfall mit dem Mietwagen herbeiführen, so haftet die Versicherung des Leihfahrzeuggebers.Daher wird Nahe gelegt, sich vor der Unterzeichnung eines Automietvertrags über ausreichenden Schutz zu erkundigen. Denn bisweilen kann eine Kaskoversicherung gänzlich fehlen oder die Haftpflichtversicherungssumme ist zu gering angesetzt. Auch dies lässt sich oftmals auf die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen im jeweiligen Aufenthaltsland zurückführen. Passiert ein Unfall und liegt die Schadenssumme über der vereinbarten Deckungssumme, müssen schlimmstenfalls die Ausgleichskosten aus der eigenen Tasche, also von Ihnen als Mieter, gezahlt werden.
Europaweiter Schutz mit der Mallorca-Police“
Planen Sie ein Fahrzeug im Ausland zu mieten, empfiehlt es sich, die so genannte Mallorca-Police“ abzuschließen. Trotz ihres Namens gilt sie europaweit. Der Clou ist ihre Subsidiärdeckung. Diese ersetzt fehlenden Versicherungsschutz oder stockt eine ungenügende Deckung auf. Sollten Sie auf Auslandsreisen eine Panne haben, können Versicherungsschutzbriefe helfen. Je nach Angebot übernimmt dieser etwa die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr anspringt und geborgen oder abgeschleppt werden muss. Das kann ihre Reisekasse retten, denn je nach Vertrag können zusätzliche Übernachtungen, Ersatzfahrzeuge oder gar der Versand von Ersatzteilen ins Ausland mit abgesichert werden.
Autor: insurance1 agency | 09.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

