Rürup Rente: Basis Rente - Steuern sparen mit der Rente
Steuervorteile genießen ab dem ersten Euro
Versicherungsnehmer können Ansprüche auf Steuerminderungen für ihre Zahlungen zur Rürup Rente bzw. Basis-Rente bereits ab dem ersten Euro erheben. Der Gesetzgeber hat die private Altersversorgung besonders für Selbstständige attraktiver gemacht, indem er den so genannten Verpuffungseffekt aufgehoben hat. Investiert man in eine Rürup Rente bzw. Basis-Rente, können in der Einkommensteuererklärung zurzeit 66% der gezahlten Beiträge unter der Kategorie Sonderausgaben verbucht werden. Außerdem steigt die Abzugsquote mit jedem weiteren Jahr um zusätzliche zwei Prozentpunkte - 2009 würde sie dann bei 68% liegen. 2025 mindern die Beitragszahlungen dann in gesamter Höhe das steuerpflichtige Einkommen. Bei Unverheirateten werden hierfür Beträge bis höchstens 20.000 Euro berücksichtigt, bei Verheirateten hingegen bis insgesamt 40.000 Euro. Diese Höchstbeträge schließen allerdings auch mögliche Zahlungen zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Verpuffungseffekt“ ausgeschlossen
Die Rürup Rente bzw. Basis-Rente resultierte aus Alterseinkünftegesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Gedacht ist Sie hauptsächlich für Selbständige, die eben nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren können. Allerdings hielt ein gesetzlicher Faux Pas bisher einen Großteil der selbstständigen Unternehmer von einem Abschluss der Basis-Rente ab: Denn in gewissen Konstellationen konnte ein Steuervorteil für das Jahr 2006 bei unverheirateten Selbständigen lediglich ab einer jährlichen Anlage von über 4.305 Euro wirksam werden – lagen die Jahresbeiträge unter diesem Betrag, verpufften“ die geleisteten Zahlungen aus steuerlicher Hinsicht völlig oder zumindest teilweise. Dieses Problem hat der Gesetzgeber über das Jahressteuergesetz 2007 gelöst, damit der Rürup Rente bzw. Basis-Rente eine höhere Akzeptanz zukommt. Denn über die Abzugsfähigkeit der geleisteten Beiträge hinaus hält das Produkt viele weitere Vorzüge bereit: So schützt es vor einem so genannten Langlebigkeitsrisiko“, schließlich wird die Rürup rente bzw. Basis-Rente ein Leben lang gezahlt – egal, wie alt der Versicherte wird. Die Versicherungserträge sind zudem in der Laufzeit der Ansparphase von der Steuer befreit. In einkommensstarken Jahren kann der Versicherte darüber hinaus die private Steuerlast per Sonderzahlungen flexibel senken. Auf diese Weise ermöglicht die Rürup Rente bzw. Basis-Rente einen insolvenzgeschützten Ausbau der privaten Altersversorgung. Zu bestimmten Maßen lässt sie sich zudem mit einem Hinterbliebenen- und ferner mit einem Berufsunfähigkeitsschutz verbinden.
Tipp: Steuersparend jetzt Kapital verrenten“
Zurzeit gestaltet sich die Rürup Rente bzw. Basis-Rente insbesondere für Steuerpflichtige, die kurz vor dem privaten Ruhestand stehen, besonders günstig. Denn sie können einen höheren Kapitalbetrag verrenten“, ihn also in eine Leibrente mit lebenslanger Laufzeit umwandeln. Ein Fallbeispiel: Eine Sondereinzahlung von 20.000 Euro ist im aktuellen Jahr zu 66% abzugsfähig; die zu berücksichtigenden Sonderausgaben betragen damit 13.200 Euro. Allerdings sind lediglich 54% aller Einkünfte steuerpflichtig, ferner die Rürup Rente bzw. Basis-Rente im gleichen Jahr einsetzt. Diesen völlig legalen Steuertrick können sich etwa diejenigen Personen zum Vorteil machen, die aus Kapitallebensversicherungen resultierende Ablaufleistungen nutzen wollen, um auch im hohen Alter noch auf eine lebenslange Rente zurückgreifen zu können.
Autor: insurance1 agency | 15.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup Rente

