Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer

Berufsunfähigkeitsschutz für Existenzgründer

Allen Existenzgründern gemein ist, dass sie selten über viel Geld verfügen, weshalb gerne auch an einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder sonstigem hochwertigen und damit zwangsweise auch teurem Versicherungsschutz gespart wird. Das kann riskant werden, wenn kurze Zeit nach der Betriebsgründung unerwartete gesundheitliche Probleme den Ausstieg aus dem Berufsleben erforderlich machen. Wer für solche Fälle an einem passenden Berufsunfähigkeitsversicherung spart, geht jetzt womöglich leer aus. Ein Versicherungsvergleich ist daher in jedem Fall angebracht.

Speziell für diese Zielgruppe haben sich Anbieter eine Reihe von Strategien überlegt, um auch wenig kapitalkräftigen Personen einen bezahlbaren Versicherungsvertrag zu ermöglichen. Hauptsächlich handelt es sich um fünf mögliche Modelle:

(1) Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit temporärem Berufsunfähigkeitsschutz
(2) "Einsteiger-BU“ mit abstrakter Verweisung und Optionsrecht
(3) Technisch einjährig kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherung
(4) Vollschutz mit abgesenktem Leistungsniveau
(5) Nachversicherungsgarantien

BU-Schutz nur vorübergehend

Bei Variante 1 leistet der Versicherer bei Eintritt der Berufsunfähig für ein bis fünf Jahre in vollem Umfang einer marktüblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei gibt es alle Varianten von Tarifen mit und solchen ohne abstrakter Verweisung. Wurden Leistungen von tarifabhängig bis zu 5 vollen Jahresrenten erbracht, so endet der Berufsunfähigkeitsschutz unwiederbringlich. Eine weitere Rentenzahlung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt setzt voraus, dass statt Berufsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Anbieter argumentieren damit, dass die meisten Renten wegen Berufsunfähigkeit ohnehin höchstens drei Jahre geleistet würden. Im Einzelfall mag dies sicher stimmen. Eine Verallgemeinerung erscheint jedoch wenig hilfreich. Die Prämienermäßigung im Vergleich zu einem klassischen Vertrag kann 30 Prozent übersteigen.

Abgespeckter Schutz für Einsteiger

Variante 2 beschreibt Einsteigerprodukte. Meist handelt es sich um Tarife mit abgespecktem Leistungsumfang. Zwar ist hier tatsächlich bis zum Vertragsende Berufsunfähig versichert. Kostenträchtige Highlights wie der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die Annahme einer bedingungsseitigen Berufsunfähigkeit bereits auf Basis einer 6-Monats-Prognose oder weltweiter Versicherungsschutz sind dafür nicht immer Usus. Wie bei den Hochleistungstarifen der Gesellschaften lohnt sich auch bei Einsteigertarifen ein tiefer Blick ins Kleingedruckte. Manche Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen die Option eines späteren Umstiegs in die Tarife ohne abstrakte Verweisung. Es gilt dann aber das dann erreichte Eintrittsalter als Berechnungsgrundlage für den neuen Tarif. Eine erneute Gesundheitsprüfung sollte in so einem Fall keine Voraussetzung sein.

Voller Schutz mit variablen Prämien

Noch recht selten und über herkömmliche Vergleichsprogramme meist nicht ausgewiesen ist Variante 3. Hier nehmen Versicherer eine dem tatsächlichen Risiko angemessene Prämie, die im Lauf der Vertragslaufzeit variiert. So ist das Leistungseintrittsrisiko für einen 20jährigen unverhältnismäßig geringer als für einen 50jährigen. Das belohnen solche Tarife mit einer geringeren Prämie in diesem Alter. Wird der Versicherte jedoch 40, 50 oder 60 Jahre alt, so steigen mit zunehmendem Lebensalter auch die Prämien an. Oft wird die Prämie eines herkömmlichen Tarifes erst nach 15 bis 20 Jahren erreicht. Fälschlich wird dieser Zeitpunkt in manchen Medien als „Break-Even-Punkt“ bezeichnet. Das macht natürlich wenig Sinn, denn faktisch hat der Versicherte bis dahin massive Prämien eingespart, die ihm in jungen Jahren einen vollwertigen Versicherungsschutz zu geringer Prämie ermöglicht haben. Diese Einsparungen sind aufgrund der fortschreitenden Inflation effektiv ja sogar viel höher. Hinzu kommt, dass im Falle einer Kündigung zu keinem Zeitpunkt unnötig zu viel Prämie gezahlt wurde. Hauptknackpunkt einer technisch einjährigen Versicherung ist, dass das Prämienniveau dann, wenn die Leistungswahrscheinlichkeit besonders hoch ist, ebenfalls stark angestiegen ist. Wenn dann eine vorübergehende Arbeitslosigkeit oder andere Gründe die Fortzahlung der stark gestiegenen Prämien unmöglich machen, mag sich ein solcher Tarif rächen. Zunächst einmal ist er jedoch eine geeignete Lösung, gerade Existenzgründern einen vollwertigen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass eine optionale Umstellung in klassisch kalkulierte Tarife oft möglich ist.

Mut zur Lücke

Am weitesten verbreitet ist bei Existenzgründern der wenig sinnvolle „Mut zur Lücke“ durch Variante 4. Entweder sie verzichten gleich ganz auf angemessenen Versicherungsschutz oder sie versichern sich zwar, aber mit eingeschränktem Leistungsniveau. So werden etwa statt 2.000 Euro erforderlicher Rente nur 500 Euro versichert oder statt eines teuren Endalter 65 oder 67 wird eine Rentenleistung nur bis Endalter 55 oder 60 erbracht. Das kann sich im Ernstfall rächen. Zu beachten ist, dass eine zu geringe Rentenhöhe im Zweifel auf gesetzliche Leistungen angerechnet werden kann.

Eingeschränkte Garantien

Weit verbreitet ist auch Variante 5. Im Prinzip handelt es sich nur um eine aufgemotzte Variante 4. Statt sofort einen vollwertigen Versicherungsschutz zu vereinbaren, wird eine anfänglich reduzierte Absicherung vereinbart. Dafür wird eine Gesundheitsprüfung gleich auf eine deutlich höhere Rentenhöhe durchgeführt. Der Versicherer verpflichtet sich dafür dazu, unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zur geprüften Versicherungssumme aufzustocken. Mittlerweile üblich sind allgemeine Nachversicherungsgarantien. So können Versicherte etwa nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder beim Erwerb eines Eigenheimes ohne erneute Gesundheitsprüfung die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Meist gelten dafür recht enge Fristen von wenigen Monaten. Werden diese versäumt, so ist das anlassbezogene Optionsrecht erloschen. Entsprechend selten werden die entsprechenden Nachversicherungsgarantien in der Realität in Anspruch genommen. Unüblich ist eine vom Anlass unabhängige Nachversicherungsgarantie.

Autor: insurance1 agency | 18.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge | Stichworte: Berufsunfaehig, Berufsunfaehigkeit-Existenzgruender, Berufsunfaehigkeitsschutz-Existenzgruender, BU-Schutz-Existenzgruender

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