Wohn-Riester passiert Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Juni das Eigenheimrentengesetz - besser bekannt unter dem Begriff "Wohn-Riester" - verabschiedet. Damit können - die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt - künftig auch Immobilienbesitzer von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen der Riester-Förderung profitieren.
Das Eigenheimrentengesetz, dessen vollständiger Name "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge" lautet, sieht vor, dass neben klassischen Lebensversicherungen künftig auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Immobilie sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften durch Zulagen und Steuervorteile gefördert wird - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Inkrafttreten sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2008. Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig, d.h. es muss auch noch den Bundesrat passieren. Dies wird voraussichtlich am 4. Juli geschehen - der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Sommerpause.
Durch die Einbeziehung von Immobilien in die Riester-Förderung will der Gesetzgeber die Zahl derjenigen erhöhen, die im Alter in einer eigenen Immobilie mietfrei wohnen. Wie bei allen anderen Riester-Anlageformen sollen die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sein, die Auszahlungen im Alter aber besteuert werden.
Konkret kann der Wohn-Riester-Sparer künftig wählen, ob er gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent seiner Steuerschuld begleichen will - die übrigen 30 Prozent werden ihm in diesem Fall "erlassen". Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er die geförderte Immobilie mindestens zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase selbst nutzt - anderenfalls wird für die verbliebenen 30 % der Steuerschuld der eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt. Durch diese "Strafsteuer" soll einem Missbrauch der Wohn-Riester-Förderung vorgebeugt werden.
Der Wohn-Riester-Sparer hat außerdem eine Wahlmöglichkeit: Er kann sein angespartes Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke einsetzen und sich das verbleibende Kapital als Rente auszahlen zu lassen. Diese 75 Prozent - Grenze soll verhindern, dass Mini-Renten gezahlt werden müssen.
Eine Ausnahme zu den vorgenannten restriktiven Einschränkungen gilt für junge Wohn-Riester-Sparer: Wer bis zum 25. Lebensjahr einen im Rahmen von Wohn-Riester geförderten Bausparvertrag abschließt, kann nach siebenjähriger Sparphase über die angesparte Gesamtsumme frei verfügen - die staatlichen Zulagen werden in diesem Fall auch gewährt, wenn das Bausparguthaben nicht für die Anschaffung einer Wohnung verwendet wird. Diese Ausnahmeregelung kann allerdings nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
Zudem erhalten unter 25-Jährige, die einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen, einen sogenannten "Berufseinsteigerbonus" von 200 EUR. Ursprünglich war "nur" eine Sonderprämie von 100 EUR und eine Altersgrenze von 21 Jahren vorgesehen. Dies wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens jedoch entsprechend geändert. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 23.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

