Fondsgebundene Rentenversicherung Varianten
Fondsrente mit aufgeschobener Rentenzahlung ist die klassische Form
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es verschiedene Formen. Die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung ist die klassische Form. Bei dieser Form wird das Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Zudem hat der Versicherte die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte.
Zusätzlich hat der Versicherte ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. ( Beachte: Nur bei der Privat-Rente – 3. Schicht ) Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann der Versicherte wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden. Hat sich der Versicherte nach Ablauf des Versicherungsvertrages für die Rentenzahlung entschieden, so wird diese erstmals in dem Monat fällig, in dem die versicherte Person das vereinbarte Rentenbeginnalter erreicht. Die Zahlungen erfolgen in der Regel monatlich und im Voraus. Sie enden mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person stirbt.
Autor: insurance1 agency | 27.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Fondsgebundene Rentenversicherung, Private Altersvorsorge

