Fondsgebundene Rentenversicherung - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Fondsrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden. Die Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit die Beitragsfreistellung für seine fondsgebundene Rentenversicherung. Der Vorteil dieser Police besteht darin, dass bei angemessener Absicherung der Versicherte sich im Falle der Berufsunfähigkeit keine Gedanken um seine Altersvorsorge machen muß.
Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollte allerdings nicht von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, um eine passende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Autor: insurance1 agency | 30.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Fondsgebundene Rentenversicherung, Private Altersvorsorge

