Riester auch für geringfügig Beschäftigte interessant

Die Riester Rente ist und bleibt das Zugpferd der Altersvorsorge. Die dritte Förderstufe der staatlichen Förderung hat die Modalitäten für Vorsorger noch einmal verbessert. Eine Vertriebschance bietet sich für die Branche jetzt im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

Riester legt in 2008 noch einmal kräftig zu: Die Zulage steigt pro Person auf 154 EUR, für jedes Kind können sich Vorsorger zusätzlich 185 EUR extra sichern. Im Jahr 2008 geborene Kinder erhalten mit 300 EUR pro Jahr den höchsten Förderbeitrag. Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente beträgt nun 4 % des Vorjahreseinkommens - maximal 2.100 EUR können in der Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden. Der einzige Schwachpunkt der Riester-Förderung: Bisher ist sie hauptsächlich auf Arbeiternehmer sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgelegt.

Wie das Versicherungsmagazin in seiner neuen Ausgabe (Heft 06/2008, S. 42) berichtet, eröffnet sich der Riester-Rente aktuell ein ganz neuer Absatzmarkt. Denn auch geringfügig Beschäftigte (400-EUR-Jobs) sind in bestimmten Fällen im Rahmen von Riester-Verträgen durchaus förderberechtigt. Die Idee: Die steuerlichen Pauschalkosten für 400-EUR-Jobber übernimmt der Arbeitgeber, er zahlt 120 EUR für Renten- (15 ) und Krankenversicherung (12 ) sowie ergänzende Steuerabgaben (3 ). Für die gesetzliche Rentenversicherung müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland 19,9 in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für den geringfügig Beschäftigten ergibt sich an dieser Stelle die Chance, die Riester-Förderung dennoch in Anspruch zu nehmen. Die Option: Die fehlenden 4,9 % der gesetzlichen Rentenzahlung übernimmt der 400-EUR-Jobber aus eigener Tasche. Dieser Betrag von 19,60 EUR wird zusammen mit den Pauschalkosten von 120 EUR an die Minijob-Zentrale überwiesen.

Minijobber werden in der Rentenversicherung grundsätzlich als versicherungsfrei geführt und genießen nur geringe Rentenansprüche. Durch die Eigenleistung von 4,9 % und einen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit entfällt dieser Teilanspruch. Der Versicherungsnehmer leistet einen geringen Beitrag von 19,60 EUR, genießt im Gegenzug aber vollwertige Pflichtbeitragszahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Wartezeiten für einen frühen Renteneintritt oder der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden dem Versicherten gutgeschrieben. Der Minijobber kann sowohl von der vollwertigen Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch von der Riester-Rente und staatlichen Zulagen profitieren. Der Clou an der Sache: Ist der Partner des Minijobbers zum Beispiel selbstständig, wird auch er automatisch zulagenberechtigt. Dies ermöglicht dem Ehepaar, 2.100 EUR in die gesetzliche Riester-Rente einzuzahlen.

Für Versicherungsvermittler bedeutet dieses Modell vor allem die Option auf eine Ausweitung ihrer vertrieblichen Aktivitäten. Denn nun können sie auch geringfügig Beschäftigte als zulagenberechtigt ansehen, was den Kreis der potenziellen Riester-Kunden durchaus ausweitet.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 30.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

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