Welche Sicherheit bietet mir eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung werden im Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt, je nach Tarif und Anbieter, entweder: unverzinst, zum Kurswert oder zum Höchststand. Bei einigen Anbieter kann der Versicherte die Todesfallsumme erhöhen, dabei muß bei Antragstellung eine Mindesttodesfallsumme von 5 oder 100 der Beitragssumme vereinbart werden. Im Todesfall erhalten dann die Hinterbliebenen das Fondsguthaben zuzüglich 5 % der über die Gesamtvertragslaufzeit zu zahlenden Prämien (Beitragssumme), mindestens jedoch die vereinbarte Mindesttodesfallsumme.

Im Todesfall nach Rentenzahlungsbeginn wird die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit an die begünstigte Person weitergezahlt oder an die Hinterbliebenen der Wert des Fondsguthabens
zum Rentenzahlungsbeginn abzüglich bereits gezahlter Renten ausgezahlt (Kapitalrückgewähr). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Wertentwicklung der Fonds garantieren die meisten Anbieter von fondsgebundenen Rentenversicherungen Ihren Versicherten die vereinbarte Todesfallleistung vor Beginn der Rentenzahlung bei gleichbleibenden Beiträgen.

Autor: insurance1 agency | 04.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Fondsgebundene Rentenversicherung

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