EU-Kommission will Maßnahmen gegen Diskriminierung ausweiten

Die Einführung der EU Antidiskriminierungsregelungen in den Jahren 2000 bis 2004 hatte für die Versicherungsbranche seinerzeit noch geringe Auswirkungen. Das könnte sich nach aktuellen Plänen der EU-Kommission nun ändern. Denn sie will die Regelungen deutlich ausweiten. Der Kampf gegen Diskriminierung hat bei den EU-Kommissaren einen hohen Stellenwert. Zwischen 2000 und 2004 hatte die EU ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Diskriminierung wegen Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alters und sexueller Identität verabschiedet. In 2006 wurden die Regelungen dann mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland umgesetzt.

Der EU-Kommission sind die europaweit getroffenen Regelungen aber noch nicht genug. So bestehe außerhalb des Arbeitsmarktes derzeit lediglich ein effizienter Schutz gegen Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Daher plant die Kommission nun eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in anderen Lebensbereichen außerhalb des Arbeitsmarktes - mit Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Denn nach den Vorstellungen der EU soll das umfassende Diskriminierungsverbot künftig u.a. auch für das Gesundheitswesen gelten und auch Merkmale wie z.B. Alter und Behinderung umfassen.

Dazu hat die EU-Kommission am 2. Juli 2008 einen Richtlinienvorschlag verabschiedet, der jetzt zur weiteren Beratung in den Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament eingebracht wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte die Pläne der Kommission unverzüglich als zu weitgehend. Eine unveränderte Umsetzung könne laut GDV zu Einschränkungen beim Angebot von Versicherungsschutz und zu Beitragserhöhungen führen.

Zwar sieht der Richtlinienvorschlag für Versicherer gewisse Ausnahmen vor. So sollen Versicherer etwa auch weiterhin das Alter und die Behinderung eines Kunden bei der Risikoeinstufung berücksichtigen dürfen - allerdings mit erheblichen Einschränkungen: Als Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen will die EU-Kommission nur noch rein statistische Erkenntnisse erlauben. Medizinische Erkenntnisse und Erfahrungswerte sollen dagegen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Für Dr. Frank von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, nicht hinnehmbar: Gerade die letztgenannten Kriterien seien für individuelle Einschätzungen von Vorerkrankungen und Behinderungen unverzichtbar. Die Konsequenz: Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen könnten künftig möglicherweise nicht mehr versichert werden, denn ohne Einbeziehung versicherungsmedizinischer Methoden seien verlässliche Risikoeinschätzungen in vielen Fällen nicht möglich, so von Fürstenwerth weiter.

Neben möglichen Einschränkungen beim Versicherungsangebot drohen laut von Fürstenwerth auch Beitragserhöhungen, wenn die Pläne der EU-Kommission unverändert umgesetzt werden. Er appelliert daher an den Rat der EU und das EU-Parlament, im Interesse der Versicherten an umfassenden und bezahlbaren Versicherungsangeboten die vorgesehenen Einschränkungen bei der versicherungsmedizinischen Risikoprüfung aus dem Richtlinienentwurf zu streichen.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 08.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

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