Fondsgebundene Rentenversicherung: Welche Wahlrechte habe ich eigentlich bei Auszahlung?
Fondsrente: Wahlrechte bei Auszahlung
Die fondsgebundene Rentenversicherung garantiert dem Versicherten die Auszahlung des Wertes Ihres Fondsguthabens zu einem festgelegten Auszahlungstermin, z.B. mit 65 Jahren. Der Versicherte hat bei den meisten Anbietern dann folgende Wahlrechte:
Lebenslange Rentenzahlung
Die Versicherten erhalten eine lebenslange Rente. Zudem werden jährliche Überschussanteile gewährt.
Kapitalabfindung zum Rentenzahlungsbeginn
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Versicherte bei Rentenzahlungsbeginn auf die Rentenzahlungen verzichtet und sich das gesamte Kapital ganz oder teilweise auszahlen lässt.
Autor: insurance1 agency | 10.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Fondsgebundene Rentenversicherung, Private Altersvorsorge

