Schwierige Entscheidung bei der Anpassung der AVB
Eine der Folgen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist, dass grundsätzlich auch bei Altverträgen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Teilen nicht mehr gültig sind. Die Versicherungsunternehmen haben die Wahlfreiheit, es entweder darauf ankommen zu lassen, dass sie im Zweifelsfall durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt werden oder sie mit einem hohen Kostenaufwand umzustellen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 hat sich vieles für die Arbeit der Versicherungswirtschaft verändert. Ein wichtiger Punkt dabei sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Bei neuen Verträgen, die seit Jahresbeginn geschlossen wurden, ist die Lage eindeutig - ihre AVB müssen dem neuen Gesetz entsprechen. Bei den bereits vor diesem Datum abgeschlossenen schätzungsweise 400 Millionen Altverträgen haben die Versicherungsunternehmen die Wahl, ob sie bis zum Jahresende die AVB an das neue Gesetz anpassen wollen oder ob sie es im Konfliktfall hinnehmen wollen, dass die gesetzliche Regelung den Vorrang vor den Bestimmungen in den AVB hat.
Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 7/2008, S. 42 - 43) zeigt das Für und Wider bei einer Entscheidung darüber auf. So besteht bei einer Nichtanpassung der AVB die Gefahr, dass bei fehlenden gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall ein Fehlverhalten des Versicherten nicht mit Sanktionen wie Leistungseinschränkungen belegt werden kann. Andererseits ist die Umstellung der AVB der Altverträge mit sehr hohen Kosten verbunden - zum einen für die juristische Detailarbeit, zum anderen für die logistischen und Kommunikationsaufgaben. So müssen die Kunden einzeln über die Umstellung der Verträge informiert werden. Die neuen AVB müssen verschickt und Hotlines für Nachfragen müssen eingerichtet werden.
Einige Versicherungsunternehmen haben diese Arbeiten so rechtzeitig gestartet, dass sie mittlerweile damit fast fertig sind. Andere überlegen noch, was sie tun wollen und ob sie alle oder nur bestimmte Verträge umstellen wollen. Dabei muss auch geklärt werden, ob der logistische Aufwand vom eigenen Unternehmen bewältigt werden kann oder ob es nicht besser und kostengünstiger ist, einen externen Dienstleister einzuschalten.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 17.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

