Auswirkungen des künftigen EU-Chemikalienrechts auf den Produkthaftpflichtversicherungsbereich
Die Sicherheit bei der Verarbeitung von Chemikalien steht in der industriellen Produktion an erster Stelle. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine neue Verordnung verabschiedet, die den europaweiten Umgang mit Chemikalien transparenter und sicherer machen soll. Die Verordnung "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemikals" (REACH) hat auch Auswirkungen auf die Haftpflichtabsicherung industrieller Unternehmen.
Hierüber berichtet ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der "Versicherungswirtschaft" (Heft 14/2008, S. 1200 - 1201). Insgesamt erwarten Branchenexperten einen Anstieg der gemeldeten Schadenfälle, sodass Haftpflichtversicherung und Rückrufkostenschutz der Unternehmen zukünftig möglicherweise immer häufiger einspringen müssen. Etappenweise bis 2018 sollen die neuen Regelungen umgesetzt werden. An erster Stelle stehen dabei die Verhinderung und Eindämmung von Gefahrenpotenzialen sowie Transparenz, Sicherheit und Gesundheit im Umgang mit Chemikalien. Eine der wichtigsten Regelungen: Eine große Anzahl von Stoffen ist zukünftig nur noch dann als Substanz oder als Bestandteil eines Produkts zugelassen, wenn eine ausreichende und detaillierte Beschriftung beigefügt wird. Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) soll als Kontrollinstanz für noch mehr Sicherheit sorgen. Im Mittelpunkt der Verordnung steht aber vor allem die Eigenverantwortung der Unternehmen. Denn die Verordnung sieht vor, dass die Beweislast und Hauptpflicht zukünftig beim Unternehmen liegt - und nicht bei staatlichen Kontrollinstanzen. Der Aufwand für die Zulassung von gefährlichen Stoffen soll hierdurch möglichst hoch gehalten werden, um ein Umdenken in der Industrie zu forcieren.
Insgesamt kommt auf Industrieunternehmen dadurch eine Menge Arbeit zu. Denn sie müssen ein Netzwerk aus Industriezweigen schaffen, welches alle notwendigen Anforderungen (Dokumentations- und Informationspflichten) gemeinsam erfüllen kann. Besonders im Auge der EU-Politiker sind dabei Substanzen mit erhöhter Gesundheitsgefährdung. Sie unterliegen künftig einem besonderen Zulassungsverfahren - für sie gilt die Informations- und Aufklärungspflicht in erhöhtem Maße. Ob fruchtschädigend, krebserregend oder anderweitig gefährlich - etwa 900 Substanzen sollen in Zukunft schärfer überwacht werden. Nur noch solche Produzenten, die ein akzeptables Maß an Gesundheitsgefährdung und Umweltschädigung kontrollieren können, soll zukünftig eine Zulassung für die Verarbeitung besorgniserregender Stoffe erteilt werden. Ob dies aufgrund eines Mangels an adäquaten Ersatzstoffen tatsächlich umgesetzt werden kann, ist bisher fraglich. Vielmehr wird die Verordnung auch als Impuls verstanden, die Industrie zu einem Umdenken zu bewegen und eventuell Forschungsinitiativen für Ersatzstoffe anzustoßen.
Die neue Regelung zielt insgesamt auf zwei Aspekte: Gefährdung der Mitarbeiter und der Umwelt. Für Unternehmen bedeutet die REACH-Verordnung vor allem ein Umdenken bei der Absicherung von Haftungsschäden. Gerade bei Personenschäden könnten die erhöhte Transparenz und die Verschärfung der Vorgaben zukünftig dafür sorgen, dass gesundheitliche Folgen für Mitarbeiter leichter nachweisbar wären. Die Folge: Eine Vielzahl von Personenschäden würde auf die Unternehmen zukommen, auch wenn es nach wie vor sehr schwer sein wird, eine Krebserkrankung direkt mit dem Umgang mit chemischen Stoffen in Verbindung zu bringen. So werden Krankenkassen und andere Genossenschaften die Kosten für Behandlungen größtenteils wohl auch weiterhin übernehmen.
Experten erwarten, dass die neue Einstufung vieler Stoffe zudem dafür sorgen könnte, dass mehrere Stoffe als tatsächlich gefährlich eingestuft werden können. Dies bedeutet gerade bei Boden-, Wasser- und Ökoschäden, dass Kontrollinstanzen zukünftig wesentlich häufiger auf Verschmutzungen stoßen dürften, die eine Reinigung der betroffenen Gebiete erforderlich machen. Probleme für Unternehmen gibt es dann, wenn Schäden durch dauerhafte Emissionen festgestellt werden. Denn dann handelt es sich um Sachbeschädigung gegen die Umwelt. Weitere Versicherungslücken können sich im Bereich der innerindustriellen und innergewerblichen Weiterverarbeitung ergeben: Macht ein Unternehmen Fehler bei Informationen im Sicherheitsdatenblatt eines hergestellten oder verarbeiteten Stoffes, begeht es Verstöße im Registrierungsverfahren oder gibt es falsche Anwendungs- oder Verwendungshinweise zu einem Stoff, so kann dies bei dem weiterverarbeitenden Unternehmen infolge der neuen Vorgaben zu Produktionsausfällen führen, die wiederum auch Schadenersatzforderungen gegenüber dem stoffverantwortlichen Unternehmen nach sich ziehen und im Zweifelsfall viel Geld kosten können. Das hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf die Produkthaftpflichtversicherung des stoffverantwortlichen Unternehmen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 23.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

