Finanzämter bitten Rentner zur Kasse

Die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften wurde vor drei Jahren schrittweise eingeführt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten haben die Finanzämter die gesetzlichen Regelungen jedoch bisher nicht anwenden können. Ab dem 01.01.2009 soll sich das ändern.

Das sogenannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren soll Licht ins Dunkel bringen. Obwohl das Alterseinkünftegesetz das Verfahren bereits seit 2005 ermöglicht, erfolgt die praktische Umsetzung erst 2009, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). In einer vorgesehenen Frist von Januar bis Juni 2009 sollen Einrichtungen, die Alterseinkünfte überweisen, Informationen über steuerpflichtige Auszahlungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weitergeben. Während die Deutsche Rentenversicherung Bund eigenen Angaben zufolge die Aufgabe ohne Verzögerung oder Probleme erfüllen wird, bezweifeln einige öffentliche Stellen, die Mitteilungen fristgerecht liefern zu können.

Das Bundesfinanzministerium sah sich zum Handeln veranlasst, weil ein Großteil der Rentner trotz der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten und ähnlichen Leistungen der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben und entsprechend Steuern zu zahlen, bis heute nicht nachkommt. Per Rundschreiben wurde deshalb mehreren Institutionen auferlegt, die Daten der Deutschen Rentenversicherung sowie der Versorgungswerke, Pensionskassen usw. rückwirkend für die Zeit von 2005 bis 2008 zu prüfen. Die daraus resultierenden Nachzahlungen könnten sich nach Einschätzung des Fiskus auf rund 6 Milliarden EUR belaufen.

Doch nicht jeder Rentner muss Angst vor der aufhaltenden Hand der Finanzämter haben. Denn nur wer bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, wird zur Kasse gebeten. So bestimmt sich der steuerpflichtige Teil der Rente nach dem Renteneintrittsalter. Bezieht ein Ruheständler Alterseinkünfte, die den Grundfreibetrag von 7.664 EUR (Ehepaare: 15.329 EUR) nicht übersteigen, so besteht keine Steuerpflicht. Das ist bei dem Großteil der Rentner der Fall, die nur eine gesetzliche Rente beziehen. Doch auch wer zusätzlich Bezüge aus Betriebsrenten, privater Altersvorsorge oder Vermietung und Verpachtung erhält, kann am Fiskus vorbeikommen. Freibeträge und Werbungskosten können die Rentner entlasten. Das Bundesfinanzministerium macht die Steuerpflicht an einem aktuellen Beispiel deutlich: Wer dieses Jahr in Rente geht, gerät erst bei Einkünften von mehr als 16.800 EUR ins Auge der Finanzämter. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 29.07.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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