Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns

Seit 2001 tritt der Versicherungsombudsmann als Schlichter zwischen Versicherungswirtschaft und Versicherungskunden auf. Wenn Versicherungsnehmer mit den Leistungen des Versicherers nicht zufrieden sind, können sie sich an den Ombudsmann wenden. Der aktuelle Jahresbericht 2007 zeigt einen deutlichen Rückgang bei den Beschwerden.

Seit der Schaffung der Ombudsmannstelle haben der ehemalige BGH-Richter Wolfgang Römer und sein rund 30 Mann starkes Team insgesamt mehr als 80.000 Beschwerden bearbeitet. Vor wenigen Monaten übergab Wolfgang Römer die Leitung der Ombudsmannabteilung an seinen Nachfolger, den ehemalige BGH-Präsidenten Günter Hirsch. Römers Bericht zum Jahr 2007 zufolge ging die Zahl der gemeldeten Beschwerden von 18.451 (2006) leicht auf 17.592 zurück - rund ein Drittel dieser Verbraucheranklagen wurden für unzulässig erklärt. Inzwischen müssen Verbraucher auf die Bearbeitung einer Beschwerde durchschnittlich rund vier Monate warten, 2006 waren es noch im Durchschnitt 2,8 Monate gewesen.

Mit 2,35 Mio. Versicherungsfällen machte Anfang 2007 besonders der Orkan Kyrill der Versicherungswirtschaft zu schaffen. Auf die Beschwerdezahlen (2007: 799) wirkte sich dies nach Angaben des ehemaligen Versicherungsombudsmanns Römer allerdings kaum aus. Denn: Gerade Kleinschäden wurden von Versicherern ohne größere Bürokratie (Fotos plus Rechnung) reguliert. Mehr Beschwerden verzeichnete der Ombudsmann mit 1.397 Fällen dagegen in der Rechtsschutzversicherung (2006: 1.292). Diese seien meist auf den zu komplexen Katalog an Bedingungen sowie Ein- und Ausschlüssen zurückzuführen, so Römer. Rechtsschutzversicherer bewiesen hier allerdings Kundenfreundlichkeit und folgten den Vorschlägen des Ombudsmanns im Großen und Ganzen, sodass ebenfalls knapp 40 % der Fälle erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Einen Anstieg der Beschwerden gab es auch in der Hausratversicherung (2007: 653, 2006: 518), teilsweise beklagten Versicherungsnehmer sogar ein Ausbleiben der Schadenregulierung. Seit Anfang 2007 war ist der Versicherungsombudsmann auch für Beschwerdeverfahren gegen Vermittler zuständig - insgesamt 66 Fälle wurden im Laufe des Jahres von ihm und seinem Team bearbeitet.

Besonders viel Arbeit bereitete den Schlichtern im vergangenen Jahr der Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen, der mittlerweile rund 41,4 aller Beschwerden ausmacht. Auch wenn die VVG-Reform erst zum 1. Januar 2008 in Kraft trat, wurden bereits im Jahr 2007 erste Beschwerden zu den neuen Regelungen bearbeitet. Besonders beim Kunden-Anteil an den stillen Reserven der Versicherer fühlten sich einige Versicherungsnehmer nicht gerecht behandelt. Die Erfolgsquote von Beschwerden lag hier aufgrund der Flexibilität der Gewinnbeteiligungen aber nur bei knapp 14 . Die Erfolgsquoten in anderen Versicherungssparten waren dagegen deutlich besser: Im Schnitt wurden rund 40 % der Beschwerden für zulässig erklärt. Erfolgreich ist ein Anliegen des Versicherungskunden dann, wenn er voll oder teilweise rechtliche oder wirtschaftliche Wiedergutmachung erreichen kann.

Das Problem vieler Versicherungsnehmer: Sie kennen sich in Versicherungsfragen und -bedingungen meist zu wenig aus, sodass rechtliche Schritte, Pflichten und Rechte oft nur unzureichend bekannt sind. Um dieser Tatsache Abhilfe leisten zu können, wurde 2001 der Versicherungsombudsmann geschaffen. Zusätzlich sollen Wissenslücken aufseiten der Versicherungsnehmer unter anderem mit dem seit 1. Juli 2008 vorgeschriebenen Produktinformationsblatt für Versicherungskunden geschlossen werden. Der Kunde müsse zu jeder Zeit das Gefühl haben, ausreichend informiert zu werden, so Römer in seinem Bericht. Dies könne das Informationsblatt bis zu einem gewissen Grad durchaus leisten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 11.08.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de