Krankenversicherer wollen den Wechsel verhindern
Noch sind die Einzelheiten beim zukünftig beschränkt möglichen Wechsel von Bestandskunden der privaten Krankenversicherung in den Basistarif eines anderen Versicherers nicht abschließend festgelegt. Wahrscheinlich werden sie aber 18 Monate an diese Entscheidung gebunden sein. Dies kann durch Zusatzangebote abgemildert werden. Das Interesse der Versicherer konzentriert sich aber mehr darauf, die Kunden zu halten.
Obwohl der Zeitpunkt 1. Januar 2009 immer näher rückt, ab dem auch Bestandskunden für beschränkte Zeit ihre Krankenversicherung unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen wechseln können, gibt es noch erhebliche Unklarheiten, wie die rechtlichen Regelungen im Einzelnen aussehen werden. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 8/2008, S. 26 - 28) wird der derzeitige Stand der zu erwartenden Regelungen dargestellt. Jeder PKV-Versicherte kann im Zeitfenster 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird er aber dann 18 Monate in diesem Basistarif bleiben müssen, bevor er in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln kann. Die Zeit bis dahin kann er grundsätzlich mit Zusatzversicherungen überbrücken, die er bei seinem alten Versicherer abschließt. Durch die verbleibenden Alterungsrückstellungen, die beim Wechsel in den Basistarif nicht verbraucht werden, könnten die Tarife hier sehr günstig werden. Gleichzeitig kann er bei seinem neuen Anbieter einen Options-Tarif erwerben, mit dem der aktuelle Gesundheitszustand für einen späteren Wechsel konserviert wird.
Das Interesse der Krankenversicherungsunternehmen an der Gestaltung von Zusatztarifen hält sich allerdings sehr in Grenzen. Viele Versicherer lehnen es ab, eine Wechselberechnung für den Bestand zu vorzunehmen und begründen dies damit, dass die Zahl der Zieltarife, für welche die Höhe der mitzunehmenden Alterungsrückstellungen ausgerechnet werden muss, einfach zu groß sei. Erwartet wird deshalb, dass die Versicherer sich bei ihren Bestandskunden vor allem darauf konzentrieren werden, sie zu halten und ihnen günstige Angebote zu machen, sobald sie ihr Interesse an einem Wechsel signalisieren. Das Wechselrecht dürfte sich deshalb vor allem auf Neukunden ab 2009 beschränken. Allerdings kann es dabei auch zu Klagen von Bestandskunden kommen, die unbedingt wechseln wollen und sich nicht mit neuen Angeboten zufrieden geben. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 14.08.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

