bAV: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz löst Beratungspflichten aus

Von den einschneidenden Veränderungen im Bilanzrecht bleiben die weiterhin nach HGB bilanzierenden kleinen und mittleren Betriebe zwar verschont, aber durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz wird sich auch für sie einiges ändern. Insbesondere die Pensionsrückstellungen müssen deutlich höher bewertet werden. Hier sind Versicherer und Versicherungsvermittler gefordert, Ihre Bestandskunden entsprechend zu informieren und zu beraten.

Nicht nur die kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen sich in ihrer Bilanzierung umstellen - auch auf kleine und mittlere Betriebe kommen Veränderungen zu. Für sie gilt zwar weiterhin das Bilanzrecht des HGB, aber auch hier ist in Form des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) eine Neuerung in Sicht. Einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 16/2008, S. 1369) zufolge soll das Gesetz, das zurzeit vom Bundesjustizministerium vorbereitet wird, Betrieben, die auch in Zukunft nach HGB bilanzieren, dabei helfen, die Aussagekraft ihrer handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zu erhöhen.

Während die Steuerbilanz voraussichtlich unverändert bleiben wird, dürfte sich bei der Handelsbilanz in Zukunft einiges ändern. Nach Ablauf einer Übergangsregelung bis 2023 müssen Pensionsverpflichtungen nach den geplanten Neuregelungen nämlich anderes als bisher bewertet werden. Grundlage ist das Erfordernis, Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Gegenüber der bisherigen Praxis müssen sie sich weit stärker am jeweils aktuellen Marktzinsniveau orientieren und auch Annahmen über Trends bei der Gehaltsentwicklung einbeziehen. Schätzungen gehen davon aus, dass sich die notwendigen Rückstellungen in der Handelsbilanz um 20 - 50 % erhöhen könnten. Die Folge davon sind möglicherweise verschlechterte Eigenkapitalrelationen und eine schwächere Ausgangsbasis bei Kreditverhandlungen. Eine Lösung könnte die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen aus den Bilanzen sein, wobei es auch hier komplexe Probleme und Stolperfallen gibt.

Die geplanten Neuregelungen könnten damit speziell im Bereich unmittelbarer Versorgungszusagen erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben. Hierauf müssen sich Versicherer wie Versicherungsvermittler insbesondere deshalb einstellen, weil sie infolge der VVG-Reform explizite Beratungspflichten nicht nur vor Vertragsabschluss sondern vielmehr auch während der Vertragslaufzeit haben.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 25.08.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

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