Variable Annuities künftig auch in Deutschland
Das Bundeskabinett hat am 27. August den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und Rates beschlossen. Das klingt zunächst nicht gerade umwerfend - allerdings enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die deutschen (Lebens-)Versicherern zukünftig die Einführung von sogenannten Variable Annuities-Produkten ermöglichen sollen.
Bei Variable Annuities handelt es sich um sogenannte variable Rentenversicherungen. Der Kunde zahlt einen Einmalbeitrag ein, der in einen oder mehrere Aktienfonds investiert wird. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, an positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu partizipieren. Gleichzeitig werden "Variable Annuities" aber auch dadurch charakterisiert, dass dem Kunden eine Rentenzahlung in bestimmter Höhe unabhängig von der Entwicklung des Finanzmarkts garantiert wird - ein wesentlicher Unterschied zu "normalen" fondsgebundenen Rentenversicherungen. "Variable Annuities" sind relativ neue Produktformen, die bereits erfolgreich in den USA und in Japan verkauft werden, nach der bisherigen Gesetzeslage in Deutschland aber nicht angeboten werden können. Das soll sich durch entsprechende Änderungen im Versicherungsaufsichtsrecht nun ändern.
Sehr zur Freude der Branche. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) begrüßt die Pläne der Bundesregierung ausdrücklich, erhofft er sich davon doch eine steigende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherer. Die Entscheidung des Bundeskabinetts sei gut für die Kunden und gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland, erklärte Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, am 28. August. Die geplanten Neuregelungen würden dem wachsenden Wunsch der Kunden nach Produkten Rechnung tragen, die höhere Renditechancen von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantien gegen Kapitalmarktverluste verbinden. Durch die Anpassung des Aufsichtsrechts an die Regelungen in andereneuropäischen Märkten werde außerdem der Versicherungsstandort Deutschland gestärkt, weil deutsche Versicherer damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie europäische Anbieter erhalten.
Möglich wird die Einführung von Variable Annuities-Produkten u.a. durch eine Änderung des § 54b Abs. 3 VAG. Dieser soll künftig folgenden Wortlaut erhalten:
"Schließen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Versicherungsleistungen eine garantierte Mindestleistung ein, so ist eine gesonderte Abteilung des Sicherungsvermögens (Garantieanlagestock) für die Vermögenswerte zu bilden, die zur Bedeckung der für die Mindestleistungen aller unter Absatz 1 und 2 fallenden Verträge zu bildenden zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen erforderlich sind. Hierfür ist es zulässig, zur Bedeckung der erforderlichen zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen auch Finanzderivate zu verwenden, sofern sie zur Verringerung von Risiken und zur Erleichterung einer effizienten Portfolioverwaltung dienen. Diese Anlagen sind in geeigneter Weise so zu streuen, dass eine übermäßige Abhängigkeit von einem bestimmten Vermögenswert, einem Emittenten, einer bestimmten Unternehmensgruppe oder sonstige übermäßige Risikoballungen im Portfolio insgesamt vermieden werden."
Dadurch erhalten deutsche Versicherer künftig die Möglichkeit, eine risikoadäquate marktnahe Bewertung von Garantien bei fondsgebundenen Versicherungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Kapitalanlage und den gewählten Absicherungsinstrumenten vorzunehmen.
Der Gesetzentwurf wird in Kürze in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Mit einer Verabschiedung und einem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte allerdings erst in 2009 zu rechnen sein. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 01.09.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

