Typklassen in der Kfz-Versicherung mit wenigen Umstufungen

Jedes Jahr gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine aktuelle Statistik heraus, die Kraftfahrzeuge in verschiedene Typklassen einteilt. Diese Listen benutzen die meisten Versicherer zur Berechnung der Prämien für Kfz-Versicherungen. In diesem Jahr beinhaltet die Liste nur verhältnismäßig wenige Umstufungen. Der GDV erstellt anhand aktueller Daten jährlich neu eine Statistik für alle rund 19.000 Automodelle. Dabei werden für jedes Modell anhand der Zahl und Schwere der Schadenfälle, die dieses Fahrzeug verursacht hat, unterschiedliche Einstufungen vorgenommen. Berücksichtigt werden dabei auch regionale Unterschiede in der Schadenstatistik. Aus diesen Statistiken wird für jeden Fahrzeugtyp die sogenannten Typ- bzw. Regionalklasse ermittelt, die Versicherer als Tarifmerkmal zur Berechnung der Beiträge Ihrer Kfz-Versicherungstarife heranziehen (können).

Für 70 aller Fahrzeugtypen ändert sich in der Haftpflichtversicherung in diesem Jahr nichts. Im Jahr 2006 gab es nur für 29 der Kfz keine Umstufungen. Für 28 % der unterschiedlichen Fahrzeugmodelle hat der GDV eine Veränderung von einer Klasse nach oben oder unten vorgenommen.

In der Vollkaskoversicherung sind die Veränderungen ähnlich: 64,3 der Fahrzeugtypen bleiben unverändert (2006: 54,7 ), 33,3 erhalten eine Umstufung um eine Klasse. Bei der Vollkaskoversicherung ergeben sich für 63,3 der Kfz keine Umstufungen (2006: 56,9 ), 35,2 der Fahrzeugtypen werden um eine Klasse nach oben oder unten umgestuft.

In einem Großteil der Fälle erfolgten Umstufungen nach unten, was die Versicherungsbeiträge für viele Versicherungsnehmer senken dürfte. Sprünge von mehr als drei Klassen gibt es sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung kaum noch.

Die neuen Typ-/Regionalklassen sind für die Versicherer bei der Beitragsberechnung im Übrigen unverbindlich. Sie können bei neuen Verträgen ab sofort verwendet werden, bei laufenden Verträgen werden sie in der Regel erst ab 1. Januar 2009 wirksam. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 03.09.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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