Krankengeld: Selbständige verlieren Krankengeldanspruch

Wegfall des Krankengeldes für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige ab dem 01.01.2009

Zum 01.01.2009 entfällt für die freiwillig in der GKV ( Gesetzliche Krankenversicherung ) versicherten Selbstätndigen die absicheurng des Krankengeldes. Für sie gilt dann der ermäßigte Beitragsssatz.

Was bedeutet das?

Der Wegfall der Krankengeldabsicherung kann für jeden selbständigen, freiwillig GKV-versicherten Kunden enorme finanzielle Einbußen bedeuten, wenn sie nicht aktiv die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit absichern. Dazu haben sie ab dem 01.01.2009 folgende Möglichkeiten:
-entweder bei einer privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung
-oder einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen

Tarife in der GKV

Ab Januar 2009 müssen die Krankenkassen einen solchen Wahltarif anbieten. Bis heute hat zwar noch keine Krankenkasse den Tarif vorgestellt. Allerdings steht heute schon fest, dass die Wahltarife der GKV grundsätzlich
-für die Versicherten eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren vorsehen,
-kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung bieten und
-keine langfristige Leistungsgarantie beinhalten,, sondern seitens der GKV kündbar sind.

Die Lösung:

insurance1.de empfiehlt eine leistungsstarke und preisgünstige Krankentagegeldversicherung: -Leistungen ohne zeitliche Begrenzung
-weltweiter Versicherungsschutz
-Dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes
-ohne erneute Wartezeiten oder Gesundheitsprüfung
-Möglichkeit der Absicherung von Betriebsausgaben und Betriebskosten
-u.v.m.

Autor: insurance1 agency | 08.09.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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