Jahressteuergesetz 2009: Kein Notausgang bei Lebensversicherungen

Die bevorstehende Einführung der Abgeltungsteuer hat die Suche nach möglichen Schlupflöchern in Gang gesetzt. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Mit dem am 19.09.2008 im Bundesrat beschlossenen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 will er darauf reagieren und die verbleibenden Wege zu einer Steuerersparnis versperren.

Im Fokus der beschlossenen Empfehlungen stehen vor allem Lebensversicherungen. Hier gibt es nach Ansicht des Fiskus an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf: So sollen unter anderem Auswege über das Ausland verhindert werden. Erwirbt ein Anleger z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung über einen Versicherer in Liechtenstein, müssen auf die Erträge keine Kapitalertragsteuern gezahlt werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das soll künftig geändert werden, wenn die Assekuranz eine inländische Niederlassung unterhält. Außerdem wird überlegt, inländische Versicherungsvermittler zu verpflichten, derartige Abschlüsse an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Der Gesetzentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, sieht aber auch Änderungen für Policen vor, die mit Wertpapieren arbeiten oder nur ein minimales Todesfallrisiko absichern. Ein Depot, das sich unter dem Mantel einer Lebensversicherung versteckt, soll künftig wie eine herkömmliche Vermögensverwaltung besteuert werden. Hinzu kommt eine gesetzliche Definition, die die Voraussetzungen für eine Lebensversicherung vorgibt. Werden andere Risiken als vorgeschrieben abgedeckt, gelten die anfallenden Erträge aus der Police als steuerpflichtige Einnahmen.

Der Bundesrat will darüber hinaus Steuersparfonds einschränken. Die Anlageform erfreut sich bereits jetzt größter Beliebtheit: Ihre steuerpflichtigen Zinserträge halten sich gering, die Kopplung mit Termingeschäften führt nach einem Jahr Haltedauer zu steuerfreien Kursgewinnen. Wenn Anleger ihren Fonds vor 2009 kaufen, würde diese Regelung auch nach Einführung der Abgeltungsteuer gelten. Die Ländervertretung sieht dieses Steuerprivileg aber als ein Umgehen der neuen Quellensteuer und befürchtet erhebliche Steuerausfälle. Abhilfe schafft nur ein Wegfall der Steuervergünstigungen von Termingeschäften für Fonds, der nunmehr vom Bundesratsplenum abgesegnet wurde. Sollte der Bundestag ebenfalls zustimmen, so ist zu befürchten, dass bereits ab dem 19.09.2008 erworbene Fonds keinen Bestandsschutz mehr genießen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 23.09.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen, Kapitallebensversicherung

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