Rechtsschutzversicherung - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Rechtsschutz: Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung hilft auch gegen bei dem Vorwurf von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechtsschutz: Auf das Kleingedruckte kommt es an!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung vergleichen sollten Sie darauf achten, dass
dieser Schutz in den Bedingungen enthalten ist. Dieser Punkt ist insbesondere für Gewerbetreibende, Arbeitgeber und Vermieter wichtig. Anhand eines aktuellen Beispiels möchten wir aufzeigen, dass der Rechtschutz allen Versicherten bei AGG-Streitigkeiten vollumfänglich zur Seite steht und verweisen diesbezüglich auf die in der Presse viel beachtete 500 000-Euro-Klage“ einer Außendienstangestellten eines Versicherers gegen ihren Arbeitgeber wegen eines möglichen AGG-Verstoßes im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Mutterschutzes. Das Beispiel macht deutlich, dass dem beklagten Arbeitgeber ein Arbeits- und Schadenersatzrechtsschutz helfen würde, die unberechtigten Ansprüche abzuwehren.
Einige Rechtschutzversicherer vermitteln auf Wunsch des Kunden auch hoch spezialisierte Fachanwälte. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass einige Kunden den Service nicht mehr missen möchten.
Weitere Beispiele aus der Arbeitswelt zeigen, wie hilfreich eine Rechtsschutz sein kann:
Der Arbeitsrechtsschutz hilft nicht nur der belästigten Sekretärin“, sondern selbstverständlich auch dem zu Unrecht der Belästigung bezichtigten Arbeitgeber. Das gleiche gilt, wenn ein Stellenbewerber der Meinung ist, die gewünschte Position z. B. nur wegen seines Alters nicht erhalten zu haben. Hier besteht zwar noch kein Arbeitsverhältnis, gleichwohl hilft der Arbeitsrechtsschutz, und zwar dem versicherten Arbeitgeber für die Abwehr dieser Ansprüche (ggf. in Abstimmung mit evtl. bestehender Haftpflichtversicherung) als auch dem Kläger für dessen Geltendmachung.
Sämtliche Aussagen gelten immer vorbehaltlich einer konkreten Prüfung im Einzelfall in Bezug auf das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles unter Beachtung der Risikoausschlüsse der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.
Autor: insurance1 agency | 16.10.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Rechtsschutzversicherung


